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Steuererklärung für Verstorbenen

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    Steuererklärung für Verstorbenen

    Hallo, folgendes Problem stellt sich mir:

    Mein Vater ist letztes Jahr verstorben. Vom Finanzamt kam schon letztes Jahr die Anfrage zur Rechtsnachfolge. Darin wurde ich von allen Erben (Mutter, und zwei Brüder)
    als Bevollmächtigter bestätigt. Soweit ist alles klar!

    Jetzt geht es darum wie ich und meine Mutter bei der Steuererklärung genau vorgehen. Bis jetzt haben beide immer zusammen eine Steuererklärung abgegeben, also haben ja zusammen eine Steuernummer (Zusammenveranlagung). Für das Sterbejahr wird ja ebenfalls letztmalig eine Zusammenveranlagung vorgenommen.

    Beim Elsterformular gehe ich ja vor wie die letzten Jahre auch, nur das beim Unterschreiben jetzt meine Mutter und ich als Bevollmächtigter unterschreiben müssen.

    Aber wie machen wir das bei Elster-Online? Am Telefon wurde mir vom Finanzamt gesagt ich können das gerne per Elster-Online machen und da ich ja ein Zertifikat habe ist das gleichzeitig meine Unterschrift usw. Ohne groß nachzudenken habe ich mich bedankt und aufgelegt. Aber jetzt kommen mir dann doch noch Fragen die ihr mir hoffentlich beantworten könnt.

    Wenn ich mich in Elster Online in meinen Account mit meinem Zertifikat anmelde, dann kann ich doch nicht in diesem Account die Steuererklärung für meine Eltern vornehmen, oder etwa doch? Würde das Programm nicht einen Fehler anzeigen, wenn es erkennt, das die Steuernummer und die Identifikationsnummern meiner Eltern nicht mit der Identifikationsnummer meines Zertifikates übereinstimmen? Denn dann könnte ja jeder einfach so für andere Leute irgendwelche Erklärungen abgeben.

    Falls das ganze doch geht, wie bekomme ich dann die Unterschrift meiner Mutter mit eingefügt? Auch sie besitzt einen Account mit eigenem Zertifikat. Aber ich kann ja immer nur mit einem Zertifikat einen Account öffnen und eine Steuererklärung starten.

    Natürlich könnte auch meine Mutter mit ihrem Account und ihrem Zertifikat die Steuererklärung machen. Aber dann würde ja meine Unterschrift als Bevollmächtigter fehlen.

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und man kann mir hier helfen.

    MfG

    #2
    AW: Steuererklärung für Verstorbenen

    Du kannst jedes ElsterOnline-Konto nutzen. Ob du deines nimmst oder das deiner Mutter, spielt keine Rolle. Unterschreiben gibt es im ElsterOnline-Portal nicht.

    Die Vollmacht muss dem Finanzamt auf Papier vorgelegt werden, falls das nicht bereits erfolgt ist.

    Was nicht funktioniert, ist ein Antrag auf Belegabruf für deinen verstorbenen Vater. Falls der Belegabruf aber zu Lebzeiten bereits eingerichtet war,
    kann es sein, dass die Belege für 2016 noch abgerufen werden können.

    Beim Elsterformular gehe ich ja vor wie die letzten Jahre auch, nur das beim Unterschreiben jetzt meine Mutter und ich als Bevollmächtigter unterschreiben müssen.
    Auch bei ElsterFormular könntest du die Erklärung authentifiziert, also ohne Unterschrift übermitteln. Das habe ich für meinen verstorbenen Schwiegervater für 2016 auch so gemacht.
    Die Erben haben beim Finanzamt eine Vollmacht eingereicht, in der ein Miterbe als Bevollmächtigter benannt wurde. An den ging dann der Steuerbescheid.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuererklärung für Verstorbenen

      Hallo,
      @mexxemil

      Zitat: Für das Sterbejahr wird ja ebenfalls letztmalig eine Zusammenveranlagung vorgenommen.

      Nein. Auch noch im darauf folgendem Jahr

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Steuererklärung für Verstorbenen

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,
        @mexxemil

        Zitat: Für das Sterbejahr wird ja ebenfalls letztmalig eine Zusammenveranlagung vorgenommen.

        Nein. Auch noch im darauf folgendem Jahr

        Gruß FIGUL
        Dann nennt man es aber Witwensplitting oder so. Und im nächsten Jahr taucht der Verstorbene ja nicht mehr auf, da er kein Einkommen mehr hat. So meinte ich das.

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          #5
          AW: Steuererklärung für Verstorbenen

          Eine Zusammenveranlagung ist das eigentlich nicht mehr, es kommt aber für den hinterbliebenen Ehegatten noch ein Jahr die Splittingtabelle zur Anwendung.
          Zusammenveranlagung darf man jedenfalls nicht mehr ankreuzen!

          Mein Schwiegervater hat wegen des Wegfalls der Zusammenveranlagung nach dem Tod der Schwiegermutter im Jahr 2015
          nach Einreichung der Erklärung für 2016 sogar noch einmal eine neue Steuernummer bekommen.

          Die muss ich allerdings jetzt nirgendwo mehr eintragen, denn 2016 ist er selbst dann auch verstorben.

          - - - Aktualisiert - - -

          Dann nennt man es aber Witwensplitting oder so.
          Man nennt es im Fachjargon Gnadensplitting.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Steuererklärung für Verstorbenen

            [QUOTE=Charlie24;231508Auch bei ElsterFormular könntest du die Erklärung authentifiziert, also ohne Unterschrift übermitteln. Das habe ich für meinen verstorbenen Schwiegervater für 2016 auch so gemacht.
            Die Erben haben beim Finanzamt eine Vollmacht eingereicht, in der ein Miterbe als Bevollmächtigter benannt wurde. An den ging dann der Steuerbescheid.[/QUOTE]

            Hallo @Charlie24,

            wer hat dir denn die Berechtigung dazu gegeben, dass du das für deinen Schwiegervater machen darfst? Da kann ja dann jeder mal eben für jemanden eine Steuererklärung abgeben, nur so zum Spaß. Das muss doch irgendwie kontrolliert werden ob sich kein Scherzkeks dahinter befindet. Oder denke ich zu kompliziert?

            Noch eine andere Frage, unter "Dienste","Von anderen Personen erhaltene Berechtigungen" kann ich ja meine Berechtigungen einsehen. Aber darunter steht noch
            "Von anderen Personen erhaltene Vollmachten" und "Anderen Personen erteilte Vollmachten". Was ist der Unterschied zwischen Berechtigung und Vollmacht? Und wo kann ich denn irgendwelche Vollmachten erteilen. Dazu finde ich nichts.

            MfG

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              #7
              AW: Steuererklärung für Verstorbenen

              Du denkst zu kompliziert! Mit der Übermittlung der Daten erklärt der Übermittler, dass er dazu befugt ist.

              Um eine Steuererklärung überhaupt erstellen zu können, braucht man ja auch gewisse Daten des Steuerfalls. Dass da jemand zum Scherz eine Steuererklärung einreicht, ist nicht zu befürchten.

              Der Steuerbescheid geht ja auch nicht an den Datenübermittler, sondern an den von den Erben benannten Bevollmächtigten.

              Der für meinen Schwiegervater ist zufällig heute eingetroffen. Er war an meine Frau adressiert, die schriftlich als Bevollmächtigte der Erben bestellt wurde.
              Auch der Erbschein lag dem Finanzamt vor.

              Es kann also nicht wirklich etwas passieren!

              Das Thema mit den Vollmachten betrifft ausschließlich Steuerberater, die die Vollmachtsdatenbank nutzen und deren Mandanten.
              Für Privatpersonen untereinander gibt es nur sogenannte Berechtigungen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                Zitat von mexxemil 231934
                ....... Da kann ja dann jeder mal eben für jemanden eine Steuererklärung abgeben, nur so zum Spaß. Das muss doch irgendwie kontrolliert werden ob sich kein Scherzkeks dahinter befindet...... Oder denke ich zu kompliziert ?

                .MfG
                Hallo mexxemil,

                theoretisch könntest du mit deinem Zertifikat für Bürger A bis Z Steuererklärungen einreichen, aber durch das Zertifikat weiß das Finanzamt genau wer hat diese Steuererklärung eingereicht.
                Da sollte man schon schauen , dass man wahrheitsgemäße Angaben macht und für Verwandte ist dies auch durch die Abgabenordnung und Steuerdaten-Übermittlungsverordnung geregelt bzw. abgesegnet.
                Natürlich kommt es vor, dass ein z. Bsp. in Unfrieden aus der Firma ausgeschiedener Buchhalter seinem Chef noch eins auswischen will und eine Steuererklärung mit falschen Angaben übermittelt, wie LohnsteuerAnmeldung oder UmsatzsteuerVoranmeldung aber das fällt auf ihn zurück, spätestens wenn ein falscher Geldbetrag vom Konto der Firma abgebucht wird, forscht man wer hat diese Erklärung eingereicht.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                  Alles klar! Danke an ALLE.

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                    #10
                    AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                    Hallo,
                    jetzt muss ich mich zu dem Thema nochmal melden.

                    Ich habe alles gemacht wie @Charlie24 es beschrieben hat. Hat auch alles geklappt. Zunächst kam eine Benachrichtigung im Elster Online Portal und heute per Post.

                    Aber der Steuerbescheid ist fehlerhaft. Was ist jetzt zu tun?

                    Das Finanzamt hat die Auslandsrenten meiner Eltern vergessen. Das waren im letzten Jahr zwar nur knapp 900 Euro und hätten sowieso zu keiner Steuerschuld
                    geführt, aber trotzdem muss es ja korrekt angegeben werden.

                    Die Auslandsrenten habe ich in der abgeschickten Steuererklärung auch angegeben.

                    Die Vorgeschichte ist folgende:

                    Mein Vater hatte die Auslandsrente früher nie angegeben, weil er der Meinung war "die kommt ja im Ausland aufs Konto. Da hat Deutschland nix mit zu tun".
                    Nach seinem Tod habe ich recherchiert und festgestellt, dass er das doch hätte alles angeben müssen und ich war dann mit meiner Mutter beim Finanzamt und habe den Sachverhalt geschildert. Der Finanzbeamte war sehr nett und meinte kein Problem ich schaue gerade mal nach um was für Beträge es da geht. Er hat für das Jahr 2015 nachgerechnet und ist zum Schluss gekommen dass es sowieso zu keiner Steuerschuld gekommen wäre. Er würde jetzt in der Akte meiner Eltern eintragen dass er alles kontrolliert hat und das alles in Ordnung ist damit der Sachbearbeiter sich bei der nächsten Steuererklärung nicht wundert warum auf einmal eine Auslandsrente auftaucht.

                    Ich solle einfach ab der nächsten Steuererklärung die Sachen angeben (er hat mir sogar auf einen Zettel geschrieben wo ich was eintragen soll)
                    und gut ist.

                    In dem Vergleich über erklärte Daten/Bescheiddaten, der im Elster Online Postfach eingegangen ist, steht auch drin das die erklärten Daten höher sind als die Bescheiddaten. Unzwar um den Betrag der Auslandsrente. Das kann auch nicht anders sein, da der Auslandsstaat dem deutschen Finanzamt keinen Bescheid zuschickt.
                    Aber warum nimmt man nicht einfach die Daten die ich angegeben habe? Wenn die sowieso nur die Bescheiddaten nehmen dann braucht man ja auch keine Steuererklärung mehr abgeben.

                    MfG

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                      #11
                      AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                      Das ist sehr wahrscheinlich schon richtig so! Diese Renten wurden meiner Meinung nach auch nicht vergessen.

                      Sie tauchen betragsmäßig nicht auf, weil sie nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen und in Deutschland selbst nicht versteuert werden müssen.

                      Vielleicht hast du sie in der Erklärung einfach nur an einer falschen Position angegeben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                        Also es handelt sich um eine kroatische, gesetzliche Rente.
                        Der Finanzbeamte hat mir aufgeschrieben ich solle sie in Anlage R eintragen. Und dort das Kreuz machen bei "aus ausländischen Versicherungen/Rentenverträgen".

                        In der abgeschickten Steuererklärung steht ja alles drin so wie ich es eingetragen habe, nur nicht im bekommenen Steuerbescheid.

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                          #13
                          AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                          Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, das das Thema regelt. Du hast die Erklärung so ausgefüllt, wie gewünscht. Du musst dich da nicht kümmern.

                          Warte einfach den schriftlichen Steuerbescheid ab, vielleicht steht da etwas in den Erläuterungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                            ... wie bereits geschrieben habe ich den Steuerbescheid doch schon bekommen, deswegen frage ich ja. :-)
                            Dort ist nichts dazu erläutert.

                            Und wenn ich nach dem Thema google dann wird überall gesagt ich hätte das ganze im Formular "AUS" eintragen sollen. :-(

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                              #15
                              AW: Steuererklärung für Verstorbenen

                              ... ich hätte das ganze im Formular "AUS" eintragen sollen.
                              Das ist auch meine Meinung! Und so ist es im Steuerbescheid wohl auch behandelt worden, weshalb es dort nicht auftaucht.
                              Ich würde da jetzt nicht nachtarocken!
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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