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Anlage V geht nur bis Zeile 32

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    #16
    AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Siehe bereits die Antwort von Charlie24
    _Gegebenenfalls muss er eben nach Flächenanteilen aufteilen._
    Das ist wahrscheinlich nicht immer möglich:

    Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
    Ein Teil der Räumlichkeiten (Küche, Bad, Flur) wurde gemeinsam genutzt

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      #17
      AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

      Sachgerechte Aufteilungsschlüssel sind aber immer möglich. Von Personentagen bis zur halben Anteilen bei gemeinschaftlich genutzten Räumen
      lässt sich das alles realitätsnah verteilen, wenn man denn will.

      Noch dazu, als der Überschuss bei Untervermietung außerhalb der Anlage V zu ermitteln ist. Excel bietet da alle Möglichkeiten.
      Wahrscheinlich kommt da entgegen der Meinung des TE ohnehin kein Verlust heraus.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Sachgerechte Aufteilungsschlüssel sind aber immer möglich. Von Personentagen bis zur halben Anteilen bei gemeinschaftlich genutzten Räumen
        lässt sich das alles realitätsnah verteilen, wenn man denn will.

        Noch dazu, als der Überschuss bei Untervermietung außerhalb der Anlage V zu ermitteln ist. Excel bietet da alle Möglichkeiten.
        Wahrscheinlich kommt da entgegen der Meinung des TE ohnehin kein Verlust heraus.
        Hallo,

        wo ist jetzt hier der Bezug zu Elster?
        Gibt es für diese OTs kein anderes Forum?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #19
          AW: Anlage V geht nur bis Zeile 32

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          wo ist jetzt hier der Bezug zu Elster?
          Gibt es für diese OTs kein anderes Forum?

          Gruß FIGUL
          Dass man bestimmte Dinge nicht innerhalb der elektronischen Formulare vollständig erklären kann, wovon der TE offensichtlich zunächst ausging und
          dass man bestimmte Dinge dem Finanzamt eventuell noch auf Papier darlegen muss, auch wenn man zur elektronischen Übermittlung verpflichtet ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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