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[EÜR] Komische Gewinnermittlung

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    [EÜR] Komische Gewinnermittlung

    Hi,

    bei EÜR sind die folgenden Angaben zu machen:


    Z. 14 Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (also Netto-Umsätze, ohne USt)
    Z. 16 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben (also 19 % von dem in Z. 14 eingetragenen Betrag)

    ELSTER berechnet dann automatisch die Summe von Z. 14 und Z. 16 und zeigt diese Sume in Z. 22.

    ELSTER subtrahiert dann von Z. 22 die Summe der Betriebsausgaben (Z. 64) und gibt das Ergebnis als Gewinn in Z. 80 aus.


    Ich kann diese Rechnung nicht nachvollziehen. Das in Z. 80 ausgewiesene Ergebnis kann m.E. nicht der Gewinn sein, und zwar mit dieser Begründung:

    - der Betrag in Z. 80 enthält noch die USt
    - die Betriebsausgaben wurden vom Brutto-Umsatz abgezogen (anstelle vom Netto-Umsatz)


    M.E. muss der Gewinn richtigerweise so berechnet werden:

    Gewinn = Netto-Umsatz Minus Betriebsausgaben

    ELSTER berechnet den Gewinn aber so:


    Gewinn = Brutto-Umsatz Minus Betriebsausgaben

    - - - Aktualisiert - - -

    Nehmen wir ein konkretes Zahlenbeispiel:

    Z. 14: 10.000
    Z. 16: 1.900

    Betriebsausgaben: 500

    ELSTER berechnet den Gewinn dann so:

    Gewinn = 10.000 + 1.900 - 500 = 11.400


    Meine Meinung nach, müsste der Gewinn so berechnet werden:

    Gewinn = 10.000 - 500 = 9.500


    Kann jemand für Erhellung sorgen?

    #2
    AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

    Und was hast du in Zeile 50 eingetragen?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Und was hast du in Zeile 50 eingetragen?
      Hätte ich da was reinschreiben sollen?

      Zeile 50 ist:

      Code:
       Z. 50 Rücklagen, stille Reserven und/oder Ausgleichsposten (Übertrag aus Zeile 89) (Euro, Cent)

      Kommentar


        #4
        AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

        Ich weiß nicht, ob ich das dazu sagen muss: Das fragliche Steuerjahr für das die EÜR erstellt werden soll (2015), ist das erste Jahr in dem ich USt bezahlen muss. Im Vorjahr (2014) war ich noch nicht umsatzsteuerpflichtig. Daher habe ich für das fragliche Steuerjahr (2015) bisher noch gar keine Umsatzsteuer bezahlt, es gab auch keine USt-Voranmeldung.

        Kommentar


          #5
          AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

          Im Jahr 2015 war das natürlich nicht die Zeile 50 sondern die Zeile 49. Ich gehe ohne Hinweis zunächst davon aus, dass man 2017 die Erklärung für 2016 macht.

          Wenn du 2015 keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, aber welche vereinnahmt hast, dann ist das bei der EÜR nicht komisch, sondern logisch. Zu- und Abflussprinzip!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn du 2015 keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, aber welche vereinnahmt hast, dann ist das bei der EÜR nicht komisch, sondern logisch. Zu- und Abflussprinzip!
            Das Zu- und Abflussprinzip ist mir durchaus bekannt: Zuflüsse sind in dem Jahr zu versteuern in dem Sie erfolgten, Abflüsse kann man in dem Jahr absetzen (ggf.) in dem sie erfolgten.

            Trotzdem verstehe ich das Resultat der EÜR nicht (siehe mein Rechenbeispiel im ersten Posting dieses Beitrags):

            1. Die USt ist doch kein Gewinn, d.h. die USt muss vom Bruttoumsatz abgezogen werden, daraus resultiert der Nettoumsatz, davon müssen die Betriebskosten abgezogen werden, das was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn (Die EÜR in ELSTER-ONLINE macht das aber nicht, sondern behauptet, der Gewinn wäre der Bruttoumsatz Minus die Betriebsausgaben).

            2. Die Betriebsausgaben müssen m.E. vom Nettoumsatz abgezogen werden (d.h. m.E. gilt Nettoumsatz = Bruttoumsatz - USt und Gewinn = Nettoumsatz - Betriebsausgaben). ELSTER-ONLINE zieht aber die Betriebskosten vom Bruttoumsatz ab, und behauptet, das was dann übrig bleibt ist der Gewinn.

            Ich weiß hier wirklich nicht weiter, ich wäre um Aufklärung extrem dankbar! (derzeit fallen für mich für die Steuerschuld schon jeden Tag Verzugszisen an, dazu evtl. Säumnisgebühren, muss daher die StErkl wirklich dringend abgeben). Derzeit komme ich aus den besagten Gründen mit der EÜR nicht weiter...

            Grüße
            3HkUb
            Zuletzt geändert von 3HkUb; 09.06.2017, 23:34.

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              #7
              AW: [EÜR] Komische Gewinnermittlung

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              1. Die USt ist doch kein Gewinn
              Stimmt. Sie ist eine Einnahme. Wenn aber USt an andere Unternehmer bezahlt wird (Vorsteuer) oder an das Finanzamt (aus den eigenen Umsätzen) dann ist sie natürlich eine Ausgabe.

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              1. Die USt ist doch kein Gewinn
              Der Umsatz ist auch kein Gewinn.

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              1. ... die USt muss vom Bruttoumsatz abgezogen werden, daraus resultiert der Nettoumsatz, davon müssen die Betriebskosten abgezogen werden, das was dann noch übrig bleibt, ist der Gewinn
              Nicht Bruttoumsatz minus USt minus Betriebskosten ist der Gewinn, sonder Einnahmen minus Ausgaben. Mit der Einschränkung dass bestimmte Ausgaben auf mehrere Jahre verteilt werden müssen.

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              1. davon müssen die Betriebskosten abgezogen werden ... ELSTER-ONLINE ... behauptet, der Gewinn wäre der Bruttoumsatz Minus die Betriebsausgaben
              Was ist bei Dir der Unterschied zwischen Betriebskosten und Betriebsausgaben? Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn!

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              1. die USt muss vom Bruttoumsatz abgezogen werden ... davon müssen die Betriebskosten abgezogen werden
              Damit ziehst Du die USt zwei Mal ab, einmal als USt und einmal als Betriebsausgabe.

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              2. Die Betriebsausgaben müssen m.E. vom Nettoumsatz abgezogen werden
              Nein, Ausgaben müssen von allen Einnahmen abgezogen werden, nicht nur von gekürzten. Sonst wird ja die USt zwei Mal abgezogen!

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              ELSTER-ONLINE zieht aber die Betriebskosten vom Bruttoumsatz ab, und behauptet, das was dann übrig bleibt ist der Gewinn.
              Natürlich. ElsterOnline muss ja an die Gesetze angelehnt sein.

              Zitat von 3HkUb Beitrag anzeigen
              Das Zu- und Abflussprinzip ist mir durchaus bekannt
              Wirklich? Du vereinnahmst im Dezember 1.000 € + 190 € USt. Die USt zahlst Du am am 10. Februar an das Finanzamt, willst sie aber im Vorjahr schon als gewinnmindernd behandeln.

              Mit ElsterOnline hat das jedenfalls nichts zu tun, wenn Du Dich in diesen Fragen nicht auskennst!

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                #8
                Hat Sich hier bei Ihnen noch was ergeben, meines Erachtens nach ist das genau wie sie es sagen. Der Gewinn aus der EÜR müsste Netto sein, sonst versteuert man die Umsatzsteuer mit der Einkommensteuer zusätzlich. Hier ein Rechenbeispiel:

                So rechnet die Software (und scheinbar auch der Steuerberater und Elster):

                Einkauf von PV Material belastet mit 19% MwSt: 11900,-€ (10000 Material, 1900€ MwSt)
                Verkauf an Endkunde gesetzlich mit 0% MwSt: 11000
                Ergebnis Gewinn/Verlust lt. Software: -900€
                Wirkung auf die Einkommenssteuer bei einem Satz von 20%: 900 * 0,2 = 180€ Gutschrift vom Fiskus

                Im Folgejahr erhalte ich vom Finanzamt 1900€ als Umsatzsteuer zurück und muss diese als Einnahme bei Ihnen erfassen
                Nehmen wir der einfach halt halber an, ich habe im Folgejahr sonst nichts betrieblich gemacht.
                Ergebnis Gewinn/Verlust lt. Software: 1900€

                Wirkung auf die Einkommenssteuer bei einem diesjährigen Satz von 42%: = -798€ Zahlung an Fiskus

                Also habe ich nach Ihrer Methode in Summe 618€ an das Finanzamt gezahlt - Bei TATSÄCHLICH 1000€ mehr am Konto wäre das ein Steuersatz von 61,8% DAS KANN NICHT STIMMEN!!!!!

                -----------------

                Korrekte Methode nach meinem Empfinden, wenn Gewinn aus EÜR nur Netto betrachtet wird:

                Einkauf von PV Material belastet mit 19% MwSt 11900,-€ (10000 Material, 1900€ MwSt)
                Verkauf an Endkunde gesetzlich mit 0% MwSt: 11000
                Ergebnis Gewinn/Verlust lt. Steuerrecht: 1000
                Wirkung auf die Einkommenssteuer bei einem Satz von 20%: 1000 * 0,2 = 200€ Zahlung an Fiskus

                Im Folgejahr erhalte ich vom Finanzamt 1900€ als Umsatzsteuer zurück und muss diese als Einnahme erfassen
                Nehmen wir der einfach halt halber an, ich habe im Folgejahr sonst nichts betrieblich gemacht.
                Ergebnis Gewinn/Verlust lt. Steuerrecht: 0€ (Da Netto nix passiert)

                Wirkung auf die Einkommenssteuer bei einem diesjährigen Satz von 43%: = 0€ Zahlung an Fiskus

                Nach dieser Methode werden in Summe 200€ an das Finanzamt gezahlt, was dem Wert des tatsächlichen Gewinns im Erzielungsjahr entspricht.
                Nur so kann es doch korrekt sein, da ich als Unternehmer nicht den Mehrwertsteuersatz beeinflussen kann, dieser muss ein "Durchlaufposten" sein, der immer dem Fiskus gehört. Entscheidet dieser, dass der Endkunde keine Steuern zahlt, kann das nicht bei uns hängen bleiben!

                ------------------
                Umgekehrt passiert das bei der Bilanzierung auch nicht, was in Summe bedeuten würde, das jedes Unternehmen das hier Bilanziert eine wesentlichen Wettbewerbsvorteil hat.​

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                  #9
                  Hallo FoundYA,
                  es ist einer der Unterschiede zwischen der bilanziellen Gewinnermittlung und der EÜR:
                  In der EÜR erhöht die eingenommene Umsatzsteuer den Gewinn, im Gegenzug mindern die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) UND die Umsatzsteuervorauszahlungen den Gewinn.
                  Je nach Verlauf kann es sein, dass über diese drei Positionen in der EÜR ein höherer Gewinn ausgewiesen wird als ohne - dafür wird aber in einem anderen Jahr ein niedrigerer Gewinn berechnet. "In the long run" ist das auch bei EÜR-Rechnern ein Null-Summen-Spiel und damit Durchlaufposten. Ein aufmerksamer EÜR-ler kann das ggfs. durch Steuerung der Zahlungen leicht beeinflussen, dass die Gewinnwirksamkeit der USt. nicht zu hoch wird.

                  In der fiktiven Berechnung oben sehe ich zwei Annahme"fehler",
                  1. Die Fiktion, dass die Ware umsatzsteuerfrei verkauft wird. Das ist ja eher die Ausnahme. Und wenn der Regelfall genommen wird, sähe der Steuerunterschied ganz anders aus.
                  Ich habe jetzt aber nicht die Muße, das durchzurechnen.
                  2. Beim Verlust mit 20% ESt-Satz zu rechnen aber beim Gewinn mit 42% zu rechnen erhöht die Differenz nur zum Zwecke der Aufregung. :-)

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                    #10
                    Hallo,
                    das Thema ist mehr als 7 Jahre alt. Ob es Sinn macht sich damit zu beschäftigen ?
                    Nur mal so als Anmerkung.
                    Gruß Klaus

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Klaus,
                      der Unterschied der Behandlung der Umsatzsteuer in einer EÜR und einer GuV existiert aber immer noch. Insofern ist das Thema aktuell.

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                        #12
                        Wer rechnen kann, wird schnell erkennen, dass die Umsatzsteuer über mehrere Jahre betrachtet den Gewinn nicht beeinflusst.

                        Natürlich kann es zu Verschiebungen kommen, die sich wegen des progressiven Einkommensteuertarifs auch auswirken, aber wer das vermeiden will,

                        der muss eben bilanzieren. Das ist ja nicht verboten.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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