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ausländische Renteneinkünfte

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    ausländische Renteneinkünfte

    Guten Abend zusammen!
    Ich bin neu hier im Forum und hoffe auf Ihre Hilfe.
    Versuche verzweifelt die Steuererklärung meiner Eltern zu erstellen und scheitere an der polnischen Rente meiner Mutter.
    Dass ich diese in der Anlage AUS, Seite 2, Zeile 36 eintragen muss, ist mir bewußt..aber muss sie auch "nur" dort eingetragen werden oder muss ich noch was anderes beachten?
    Irgendwie kommt mir der Progressionsvorbehalt in der Berechnung "spanisch" vor..

    Vielen Dank!

    #2
    AW: ausländische Renteneinkünfte

    Ob eine ausländische Rente dem Progressionsvorbehalt unterliegt bzw. unterliegen kann, muss man im entsprechenden DBA und in § 32b EStG nachsehen.

    Das ist also eine Frage des Steuerrechts bzw. des jeweiligen Doppelbesteuerungseinkommens.

    Damit es kein spezielles Thema der elektronischen Steuererklärung und auch kein Thema dieses Forums.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: ausländische Renteneinkünfte

      Dass sie dem Progressionsvorbehalt unterliegt weiß ich..
      meine Frage richtet sich an jmd, der bereits Erfahrungen bei der Eintragung hat und mir sagen kann, ob sie "nur" in der Anlage AUS Seite 2 Zeile 36 oder auch an einer anderen Stelle eine Eintragung vorgenommen werden muss.

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        #4
        AW: ausländische Renteneinkünfte

        Mir ist keine andere Eintragungsmöglichkeit bekannt. Zeile 36 verlangt die Eingabe von Einkünften.
        Bei deutschen Renten bleibt in der Regel ein gewisser Anteil steuerfrei, rechnet also nicht zu den Einkünften!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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