Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichtigt?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichtigt?

    Ich habe meinen Riester Vertrag in der Anlage AV eingegeben. Leider tauchen weder die Beitragssumme noch die Zulagen für mich und meine beiden Kinder in der Vorabansicht / -berechnung auf? Besonderheit im Jahr 2016: Ich war bis Mitte 14.8.16 angestellt, ab 15.08.16 dann im Mutterschutz, danach habe ich Elterngeld bezogen. Was muss ich eintragen, damit die Riester Beitragssumme und die Zulagen für mich und die Kinder berücksichtigt werden? Danke für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

    Bei Riester-Verträgen wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.

    Wenn dein Zulagenanspruch mindestens so hoch ist, wie der für dich errechnete Sonderausgabenabzug, verbleibt es bei der Zulage
    und in der Steuerberechnung taucht nichts auf.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Bei Riester-Verträgen wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.

      Wenn dein Zulagenanspruch mindestens so hoch ist, wie der für dich errechnete Sonderausgabenabzug, verbleibt es bei der Zulage
      und in der Steuerberechnung taucht nichts auf.
      Wie erkenne ich den errechneten Sonderausgabenabzug in der Vorabberechnung / -ansicht, die mir das Elsterportal vor Abschicken der Steuererklärung anzeigt?

      Kommentar


        #4
        AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

        Zitat von amoll2000 Beitrag anzeigen
        Ich habe meinen Riester Vertrag in der Anlage AV eingegeben. Leider tauchen weder die Beitragssumme noch die Zulagen für mich und meine beiden Kinder in der Vorabansicht / -berechnung auf? Besonderheit im Jahr 2016: Ich war bis Mitte 14.8.16 angestellt, ab 15.08.16 dann im Mutterschutz, danach habe ich Elterngeld bezogen. Was muss ich eintragen, damit die Riester Beitragssumme und die Zulagen für mich und die Kinder berücksichtigt werden? Danke für Eure Hilfe!
        Hallo amoll2000,

        wenn man Kinderzulagen bekommt ist es oft so, dass die Zulage günstiger ist und deshalb der Sonderausgabenabzug nicht greift -> ich habe es jedenfalls noch nicht geschafft auch nur noch mit zwei Kinderzulagen den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen, weil die Zulage günstiger ist und Doppelbegünstigung geht ja nicht.

        Tschüß

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von amoll2000 Beitrag anzeigen
        Wie erkenne ich den errechneten Sonderausgabenabzug in der Vorabberechnung / -ansicht, die mir das Elsterportal vor Abschicken der Steuererklärung anzeigt?
        Hallo amoll2000,

        also wenn er berücksichtigt wird, sollte die Steuerermäßigung gesondert ausgewiesen werden in der Berechnung und weiter unten dann die Zulage dazugerechnet werden.

        Tschüß

        P.S. wenn du im EOP unterwegs bist verschiebe ich dich mal ins korrekte Unterforum.

        Kommentar


          #5
          AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

          Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird, soweit sich einer ergibt, gleich nach der Tabelle auf Seite 2 oben der Steuerberechnung ausgewiesen.
          Angehängte Dateien
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird, soweit sich einer ergibt, gleich nach der Tabelle auf Seite 2 oben der Steuerberechnung ausgewiesen.
            Danke für Eure Antworten und Screenshots. Ich bin immer noch ratlos: Bei mir tauchen beim Sonderausgabenabzug nur die Kinderbetreuungskosten auf? Die Günstigerprüfung müsste doch die bei mir zutreffende Variante (Altersvorsorgebeitrag + Zulagen oder den entsprechenden Sonderausgabenabzug für Riester) ausweisen? Keine der beiden Varianten heißt doch, ich habe im online Elster Formular etwas nicht richtig ausgefüllt? Die Vorabberechnung erfolgt. Das Tool gibt mir keine Fehler an. Ich bin verwirrt

            Kommentar


              #7
              AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

              Das Tool gibt mir keine Fehler an. Ich bin verwirrt
              Das ist kein Fehler! Wenn die Günstigerprüfung nicht zu einem zusätzlichen Sonderausgaben führt, erscheinen auch die Zulagen nicht in der Berechnung.

              Wozu auch? Die Riesterbeiträge haben dann ja auch überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, warum sollen sie denn in der Steuerberechnung auftauchen?

              Das ist bei anderen Günstigerprüfungen, wie etwa beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht anders.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das ist kein Fehler! Wenn die Günstigerprüfung nicht zu einem zusätzlichen Sonderausgaben führt, erscheinen auch die Zulagen nicht in der Berechnung.

                Wozu auch? Die Riesterbeiträge haben dann ja auch überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, warum sollen sie denn in der Steuerberechnung auftauchen?

                Das ist bei anderen Günstigerprüfungen, wie etwa beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht anders.
                Danke Charlie24! Damit ich diese Günstigerprüfung wirklich verstehe, müsste ich mir das wahrscheinlich mal nachrechnen. Dafür bin ich aber zu wenig Steuerprofi. Gehe davon aus, dass dann alles passt.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                  Das ist doch leicht verständlich! Du hast z. B. 1.346,00 € Riesterbeiträge geleistet und einen Zulagenanspruch in Höhe von 154,00 + 300,00 +300,00 = 754,00 €.

                  Das ist in Summe dann der Maximalbetrag von 2.100,00 €. Deine Zulagen betragen knapp 36% des Maximalbetrages.

                  Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz nicht höher ist, kommt da nichts an zusätzlicher Steuererstattung heraus.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Das ist doch leicht verständlich! Du hast z. B. 1.346,00 € Riesterbeiträge geleistet und einen Zulagenanspruch in Höhe von 154,00 + 300,00 +300,00 = 754,00 €.

                    Das ist in Summe dann der Maximalbetrag von 2.100,00 €. Deine Zulagen betragen knapp 36% des Maximalbetrages.

                    Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz nicht höher ist, kommt da nichts an zusätzlicher Steuererstattung heraus.
                    Jetzt muss ich doch nochmal nachfragen, da ich noch eine Antwort vom Elster Team bekommen haben. Sie schreiben: Wenn Sie die Daten im Formular AV auf Seite 3 (Angaben zu den Kindern) entfernen, wird eine Steuerermäßigung angezeigt. Das stimmt, ich habe es ausprobiert. Dann tauchen in der Steuerberechnung mein Riesterbeitrag und meine Zulage auf. Meine Rückerstattung fällt dann höher aus und mein Steuersatz sinkt. Weil ich meine Kinder nicht angebe?

                    Ich habe ausgerechnet, dass meine Zulagen 32% meines Maximalbetrages ausmachen, mein Steuersatz liegt drunter.

                    Ich werde natürlich die Kinder im Formular AV angeben, vestehe aber nicht, warum die Erstattung höher ausfällt, wenn ich sie nicht angebe? Gewährt die Günstigerprüfung mir an anderer Stelle dafür einen Vorteil?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                      Wenn du unzutreffende Angaben über deinen Zulagenanspruch machst, kann auch nur mit diesen Angaben gerechnet werden.

                      Das ElsterOnline-Portal ist nicht der NSA oder der BND, woher soll das Portal wissen, was richtig ist?

                      Wenn du die Kinderzulage fälschlich nicht angibst, rechnet das Programm nur mit der Grundzulage, damit ergibt sich dann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug.

                      Wobei diese Auskunft ziemlicher Unfug ist, auch wenn sie formal stimmt:

                      Wenn Sie die Daten im Formular AV auf Seite 3 (Angaben zu den Kindern) entfernen, wird eine Steuerermäßigung angezeigt.
                      Toll!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                        Hallo Charlie24,

                        brr, ruhig Mein Bester, Hilfestellung erfordert manchmal Geduld

                        @amoll2000
                        Hätten Sie von vornherein vollständige Informationen geliefert, hätte Ihnen der gute Charlie24 sofort auf den Punkt antworten können.
                        Als Mutter zweier Kinder von vor 2008 und ab 2008 geboren beträgt Ihr Zulagenanspruch natürlich 154 + 185 + 300 = 639 EUR, oder 30,43 v.H. der Maximalförderung von 2.100 EUR. Liegt Ihr Grenzsteuersatz darunter, zeigt die Günstigerprüfung auf Zulage.
                        Mit freundlichen Grüßen
                        gez. D. Cremer

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                          [QUOTE=DC1961-1;232024]Hallo Charlie24,

                          brr, ruhig Mein Bester, Hilfestellung erfordert manchmal Geduld

                          @DC1961-1: danke für Deine Antwort. Ich bin Charlie24 total dankbar für seine umfangreichen und schnellen Antworten!! Ich hatte gar nicht das Gefühl, dass ich ihn zur Verzweiflung getrieben habe (wegen Deinem brrr?). Ich habe das Thema dank Charlie glaube ich verstanden:
                          Meine Kinder sind nach 2008 geboren, heißt Zulagen in Höhe von 154+300+300= 754 Euro gesamt. Eingezahlt habe ich 1560 Euro an Beitrag. Mein Steuersatz liegt unter dem Zulagensatz, d.h. es wird kein weiterer Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Richtig verstanden?

                          Nochmals Danke Charlie24 für Deine Steuer-Nachhilfe-Korrespondenz!!

                          P.S. Eine andere Userin schrieb, dass ich im falschen Unterforum unterwegs bin? Wo muss mein Eintrag eigentlich gespeichert werden? Wie kann ich vernünftig auf die Einträge antworten? Ich finde an den Tickets immer nur die „zitieren“ Funktion?

                          Danke Euch allen für die Hilfe!

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                            [QUOTE=amoll2000;232049][QUOTE=DC1961-1;232024

                            P.S. Eine andere Userin schrieb, dass ich im falschen Unterforum unterwegs bin? Wo muss mein Eintrag eigentlich gespeichert werden? Wie kann ich vernünftig auf die Einträge antworten? Ich finde an den Tickets immer nur die „zitieren“ Funktion?

                            Danke Euch allen für die Hilfe![/QUOTE]

                            Hallo amoll2000,

                            ich (User) habe dich hierher verschoben, weil dann deutlich wurde es geht um das ElsterOnlineportal.
                            Um nur zu antworten klickst du nur auf den grünen Button Antworten am Ende des Themas oder ganz oben am Anfang des Themas links, sobald man auf zitieren klickt geht natürlich schon das Antwortfenster auf gefüllt mit dem Zitat.
                            Also alles gut alles in Ordnung.

                            Tschüß

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti

                              Ich hatte gar nicht das Gefühl, dass ich ihn zur Verzweiflung getrieben habe
                              Dein Gefühl trügt dich nicht!

                              Unverständlich für mich war nur die Hilfestellung des Elster-Teams so nach dem Motto: Probiere es mal aus: Wenn du deine Kinder nicht angibst, gibt es einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
                              Wem soll damit geholfen sein?
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X