Ich habe meinen Riester Vertrag in der Anlage AV eingegeben. Leider tauchen weder die Beitragssumme noch die Zulagen für mich und meine beiden Kinder in der Vorabansicht / -berechnung auf? Besonderheit im Jahr 2016: Ich war bis Mitte 14.8.16 angestellt, ab 15.08.16 dann im Mutterschutz, danach habe ich Elterngeld bezogen. Was muss ich eintragen, damit die Riester Beitragssumme und die Zulagen für mich und die Kinder berücksichtigt werden? Danke für Eure Hilfe!
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Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichtigt?
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Bei Riester-Verträgen wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.
Wenn dein Zulagenanspruch mindestens so hoch ist, wie der für dich errechnete Sonderausgabenabzug, verbleibt es bei der Zulage
und in der Steuerberechnung taucht nichts auf.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenBei Riester-Verträgen wird eine Günstigerprüfung durchgeführt.
Wenn dein Zulagenanspruch mindestens so hoch ist, wie der für dich errechnete Sonderausgabenabzug, verbleibt es bei der Zulage
und in der Steuerberechnung taucht nichts auf.
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Zitat von amoll2000 Beitrag anzeigenIch habe meinen Riester Vertrag in der Anlage AV eingegeben. Leider tauchen weder die Beitragssumme noch die Zulagen für mich und meine beiden Kinder in der Vorabansicht / -berechnung auf? Besonderheit im Jahr 2016: Ich war bis Mitte 14.8.16 angestellt, ab 15.08.16 dann im Mutterschutz, danach habe ich Elterngeld bezogen. Was muss ich eintragen, damit die Riester Beitragssumme und die Zulagen für mich und die Kinder berücksichtigt werden? Danke für Eure Hilfe!
wenn man Kinderzulagen bekommt ist es oft so, dass die Zulage günstiger ist und deshalb der Sonderausgabenabzug nicht greift -> ich habe es jedenfalls noch nicht geschafft auch nur noch mit zwei Kinderzulagen den Sonderausgabenabzug in Anspruch zu nehmen, weil die Zulage günstiger ist und Doppelbegünstigung geht ja nicht.
Tschüß
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Zitat von amoll2000 Beitrag anzeigenWie erkenne ich den errechneten Sonderausgabenabzug in der Vorabberechnung / -ansicht, die mir das Elsterportal vor Abschicken der Steuererklärung anzeigt?
also wenn er berücksichtigt wird, sollte die Steuerermäßigung gesondert ausgewiesen werden in der Berechnung und weiter unten dann die Zulage dazugerechnet werden.
Tschüß
P.S. wenn du im EOP unterwegs bist verschiebe ich dich mal ins korrekte Unterforum.
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Der zusätzliche Sonderausgabenabzug wird, soweit sich einer ergibt, gleich nach der Tabelle auf Seite 2 oben der Steuerberechnung ausgewiesen.Angehängte DateienFreundliche Grüße
Charlie24
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDer zusätzliche Sonderausgabenabzug wird, soweit sich einer ergibt, gleich nach der Tabelle auf Seite 2 oben der Steuerberechnung ausgewiesen.
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Das Tool gibt mir keine Fehler an. Ich bin verwirrt
Wozu auch? Die Riesterbeiträge haben dann ja auch überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, warum sollen sie denn in der Steuerberechnung auftauchen?
Das ist bei anderen Günstigerprüfungen, wie etwa beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht anders.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist kein Fehler! Wenn die Günstigerprüfung nicht zu einem zusätzlichen Sonderausgaben führt, erscheinen auch die Zulagen nicht in der Berechnung.
Wozu auch? Die Riesterbeiträge haben dann ja auch überhaupt keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, warum sollen sie denn in der Steuerberechnung auftauchen?
Das ist bei anderen Günstigerprüfungen, wie etwa beim Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht anders.
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Das ist doch leicht verständlich! Du hast z. B. 1.346,00 € Riesterbeiträge geleistet und einen Zulagenanspruch in Höhe von 154,00 + 300,00 +300,00 = 754,00 €.
Das ist in Summe dann der Maximalbetrag von 2.100,00 €. Deine Zulagen betragen knapp 36% des Maximalbetrages.
Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz nicht höher ist, kommt da nichts an zusätzlicher Steuererstattung heraus.Freundliche Grüße
Charlie24
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist doch leicht verständlich! Du hast z. B. 1.346,00 € Riesterbeiträge geleistet und einen Zulagenanspruch in Höhe von 154,00 + 300,00 +300,00 = 754,00 €.
Das ist in Summe dann der Maximalbetrag von 2.100,00 €. Deine Zulagen betragen knapp 36% des Maximalbetrages.
Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz nicht höher ist, kommt da nichts an zusätzlicher Steuererstattung heraus.
Ich habe ausgerechnet, dass meine Zulagen 32% meines Maximalbetrages ausmachen, mein Steuersatz liegt drunter.
Ich werde natürlich die Kinder im Formular AV angeben, vestehe aber nicht, warum die Erstattung höher ausfällt, wenn ich sie nicht angebe? Gewährt die Günstigerprüfung mir an anderer Stelle dafür einen Vorteil?
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Wenn du unzutreffende Angaben über deinen Zulagenanspruch machst, kann auch nur mit diesen Angaben gerechnet werden.
Das ElsterOnline-Portal ist nicht der NSA oder der BND, woher soll das Portal wissen, was richtig ist?
Wenn du die Kinderzulage fälschlich nicht angibst, rechnet das Programm nur mit der Grundzulage, damit ergibt sich dann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug.
Wobei diese Auskunft ziemlicher Unfug ist, auch wenn sie formal stimmt:
Wenn Sie die Daten im Formular AV auf Seite 3 (Angaben zu den Kindern) entfernen, wird eine Steuerermäßigung angezeigt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Hallo Charlie24,
brr, ruhig Mein Bester, Hilfestellung erfordert manchmal Geduld
@amoll2000
Hätten Sie von vornherein vollständige Informationen geliefert, hätte Ihnen der gute Charlie24 sofort auf den Punkt antworten können.
Als Mutter zweier Kinder von vor 2008 und ab 2008 geboren beträgt Ihr Zulagenanspruch natürlich 154 + 185 + 300 = 639 EUR, oder 30,43 v.H. der Maximalförderung von 2.100 EUR. Liegt Ihr Grenzsteuersatz darunter, zeigt die Günstigerprüfung auf Zulage.Mit freundlichen Grüßen
gez. D. Cremer
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
[QUOTE=DC1961-1;232024]Hallo Charlie24,
brr, ruhig Mein Bester, Hilfestellung erfordert manchmal Geduld
@DC1961-1: danke für Deine Antwort. Ich bin Charlie24 total dankbar für seine umfangreichen und schnellen Antworten!! Ich hatte gar nicht das Gefühl, dass ich ihn zur Verzweiflung getrieben habe (wegen Deinem brrr?). Ich habe das Thema dank Charlie glaube ich verstanden:
Meine Kinder sind nach 2008 geboren, heißt Zulagen in Höhe von 154+300+300= 754 Euro gesamt. Eingezahlt habe ich 1560 Euro an Beitrag. Mein Steuersatz liegt unter dem Zulagensatz, d.h. es wird kein weiterer Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Richtig verstanden?
Nochmals Danke Charlie24 für Deine Steuer-Nachhilfe-Korrespondenz!!
P.S. Eine andere Userin schrieb, dass ich im falschen Unterforum unterwegs bin? Wo muss mein Eintrag eigentlich gespeichert werden? Wie kann ich vernünftig auf die Einträge antworten? Ich finde an den Tickets immer nur die „zitieren“ Funktion?
Danke Euch allen für die Hilfe!
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
[QUOTE=amoll2000;232049][QUOTE=DC1961-1;232024
P.S. Eine andere Userin schrieb, dass ich im falschen Unterforum unterwegs bin? Wo muss mein Eintrag eigentlich gespeichert werden? Wie kann ich vernünftig auf die Einträge antworten? Ich finde an den Tickets immer nur die „zitieren“ Funktion?
Danke Euch allen für die Hilfe![/QUOTE]
Hallo amoll2000,
ich (User) habe dich hierher verschoben, weil dann deutlich wurde es geht um das ElsterOnlineportal.
Um nur zu antworten klickst du nur auf den grünen Button Antworten am Ende des Themas oder ganz oben am Anfang des Themas links, sobald man auf zitieren klickt geht natürlich schon das Antwortfenster auf gefüllt mit dem Zitat.
Also alles gut alles in Ordnung.
Tschüß
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AW: Eingetragener Riester Vertrag (Beitragssumme und Zulagen) wird nicht berücksichti
Ich hatte gar nicht das Gefühl, dass ich ihn zur Verzweiflung getrieben habe
Unverständlich für mich war nur die Hilfestellung des Elster-Teams so nach dem Motto: Probiere es mal aus: Wenn du deine Kinder nicht angibst, gibt es einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug.
Wem soll damit geholfen sein?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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