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ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

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    ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

    Hallo,

    nach dem Tod unseres Vater im Herbst letzten Jahres bilden meine Schwester und ich eine Erbengemeinschaft. Zur Erbmasse gehören auch zwei Landwirtschaftsflächen, die verpachtet sind. Der Pachtzins ist unerheblich (er bewegt ich im zweistelligen Bereich).
    Dennoch kam der Hinweise von meinem Finanzamt, bei dem ich meine Einkommenssteuer mache, dass meine Schwester und ich eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" einreichen müssen und zwar beim Finanzamt, in dessen Bezirk die Grundstücke liegen.

    Nun habe ich begonnen, den Hauptvordruck auszufüllen, weiß aber nicht, welche Anlage(n) ich noch bearbeiten muss.
    Da ich dies zum aller ersten Mal mache, merke ich, dass ich sehr unsicher bin, auch schon bezüglich des Hauptvordrucks. Z.B. weiß ich nicht, was ich bei den Zeilen 13 bis 15, in denen abgefragt wird, um welche Gemeinschaft es sich handelt, ankreuzen soll.

    Für einen Hinweis hierzu bin ich sehr dankbar.
    Viele Grüße
    Axel

    #2
    AW: ESt 1b

    Du benötigst in jedem Fall die Anlage FB für die Feststellungsbeteiligten und die Anlage FE1.

    Wenn die verpachteten Landwirtschaftsflächen nicht mehr zu einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehören, erklärst du die Pachteinkünfte der Gemeinschaft in der Anlage V.

    Außerdem ist das Thema im Unterforum für das ElsterOnline-Portal besser aufgehoben als hier.

    Wenn es sich nicht um Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft handelt, ist im Übrigen das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__18.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

      Erst einmal vielen, vielen Dank!
      Dann werde ich mich mal ins Getümmel stürzen.
      Viele Grüße,
      Axel

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        #4
        AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

        Z.B. weiß ich nicht, was ich bei den Zeilen 13 bis 15, in denen abgefragt wird, um welche Gemeinschaft es sich handelt, ankreuzen soll.
        Bei einer Erbengemeinschaft kreuzt du Zeile 13 an!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

          Hallo nochmals,

          kurz zur Vorgeschichte:
          Nach dem Tod unseres Vater im Herbst letzten Jahres bilden meine Schwester und ich eine Erbengemeinschaft. Zur Erbmasse gehören auch zwei Landwirtschaftsflächen, die verpachtet sind.Von meinem Finanzamt, bei dem ich meine Einkommenssteuer mache, kam der Hinweis, dass meine Schwester und ich eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 B)" einreichen müssen und zwar beim Finanzamt, in dessen Bezirk die Grundstücke liegen.

          Dank der wertvollen Tipps von Charlie24 habe ich nun den Hauptvordruck nebst Anlagen FB, FE1 und V ausgefüllt und bin ganz zufrieden damit. Allerdings habe ich noch eine Frage:
          In der Anlage FB wird unter "2" in Zeile 31 nach der Art der Beteiligung gefragt. Ich nehme mal an, dass meine Schwester und ich "Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung" sind, oder?

          Dann habe ich noch Fragen grundsätzlicher Natur:
          Auf der Startseite des Formulars wird ja nach der Steuernummer gefragt. Da habe ich meine Steuernummer eingetragen, unter der ich seither meine Einkomenssteuer eingereicht habe. Ist das richtig? (Wäre blöd wenn nicht, da ich dann wohl die Sache noch einmal von vorne machen darf)

          Im Weiteren habe ich angekreuzt, dass ich Belege nachreichen, weil ich Unterlagen wie den Pachtvertrag hinschicken will. Wohin schicke ich die Unterlagen? An das Finanzamt, in dessen Bezirk die Landwirtschaftsflächen liegen oder an das Finanzamt, das für meine Steuernummer zuständig ist?

          Vielen Dank für eine Rückmeldung hierzu sagt
          der Axel

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            #6
            AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

            Da habe ich meine Steuernummer eingetragen, unter der ich seither meine Einkommenssteuer eingereicht habe. Ist das richtig?
            Das ist natürlich nicht richtig, aber auch nicht besonders schlimm, wenn du ohnehin Unterlagen nachreichen willst. Da musst du eben im Anschreiben darauf hinweisen.

            In der Anlage FB wird unter "2" in Zeile 31 nach der Art der Beteiligung gefragt. Ich nehme mal an, dass meine Schwester und ich "Gesellschafter/Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung" sind, oder?
            Das ist richtig! Immer vorausgesetzt, der landwirtschaftliche Betrieb wurde bereits aufgegeben, was ich bei den geringen Pachteinnahmen jetzt von Anfang an als realistisch unterstellt habe.

            An das Finanzamt, in dessen Bezirk die Landwirtschaftsflächen liegen oder an das Finanzamt, das für meine Steuernummer zuständig ist?
            Genau genommen ist das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht. Wenn du die Verwaltung für die Erbengemeinschaft machst, ist dein Finanzamt zuständig.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

              Hallo Charlie24,

              vielen Dank für deine tolle Unterstützung! Nun werde ich die Erklärung mal einreichen und schauen, was passiert.

              [QUOTE=Charlie24;232087]Das ist natürlich nicht richtig, aber auch nicht besonders schlimm, wenn du ohnehin Unterlagen nachreichen willst. Da musst du eben im Anschreiben darauf hinweisen.

              Dass ich meine Steuernummer nicht hätte einsetzen dürfen, ist eigentlich logisch, aber wenn ich das im Anschreiben klar stellen kann, ist das ja eine kleine Mühe.


              Also, nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft sagt und wünscht
              der Axel

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                #8
                AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

                Hallo,

                jetzt habe ich gedacht, dass ich das Thema ESt 1B abhaken könnte, aber muss nun doch noch einmal etwas nachfragen:

                Zitat von Charlie24 (26.06.2017): "Das ist richtig! Immer vorausgesetzt, der landwirtschaftliche Betrieb wurde bereits aufgegeben, was ich bei den geringen Pachteinnahmen jetzt von Anfang an als realistisch unterstellt habe."

                Beim Verfassen des Begleitschreibens an das Finanzamt habe ich mal einen genaueren Blick in den Einheitswertbescheid des Finanzamts, der ja Grundlage für die Grundsteuer ist, geworfen.
                Dort steht unter B Folgendes: „Für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft … werden zum 1.1.2017 festgestellt ...“. Und weiter unten „Art – wie bisher – Betrieb der Land- und Forstwirtschaft – Stückländerei“.
                Heißt das, dass meine Schwester und ich in Erbengemeinschaft als ein landwirtschaftlicher Betrieb angesehen werden?
                (Wie schon erwähnt, handelt es sich um zwei kleine Grundstücke (mit zusammen vielleicht 35 ar und einer Jahrespacht im zweistelligen Bereich); mir ist auch nicht bekannt, dass unser Vater einen solchen Betrieb angemeldet hat.)
                Wenn dem so ist, muss ich sicherlich noch eine andere Anlage zur ESt 1B ausfüllen. Welche wäre das?

                Eine ganz andere Frage stellt sich mir dann in diesem Zusammenhang auch noch: Was muss ich tun, damit die Erbengemeinschaft nicht als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft angesehen wird?

                Es grüßt sehr herzlich aber etwas verwirrt
                der Axel

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                  #9
                  AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

                  Die bewertungsrechtliche Einordnung als Stückländerei für die Grundsteuer sagt jetzt nicht unbedingt etwas zu dem Thema landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Einkommensteuerrechts aus.

                  Bei nur 35 ar solltest du das meiner Meinung einfach so erklären, wie du es jetzt getan hast. Wenn das Finanzamt daran etwas auszusetzen hat, wird es sich schon melden.

                  Du müsstest bei einem landwirtschaftlichen die Anlage L statt der Anlage V verwenden. Das wäre vielleicht günstiger, wenn ihr noch andere Nebeneinkünfte hättet. Aber Steuerberatung machen wir hier nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: ESt 1b Formulare bei Pachteinnahmen

                    Hallo Charlie24,

                    vielen Dank für die prompte Antwort!

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Bei nur 35 ar solltest du das meiner Meinung einfach so erklären, wie du es jetzt getan hast. Wenn das Finanzamt daran etwas auszusetzen hat, wird es sich schon melden.
                    Ich lasse es jetzt so wie ich es angefangen habe, denn - da hast du natürlich sehr recht - das Finanzamt wird sich melden, wenn es nicht passen sollte.

                    Also: Nochmals vielen, vielen Dank für deine Unterstützung!
                    Einen schönen Abend wünscht
                    der Axel

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                      #11
                      Hallo,

                      vor dreieinhalb Jahren habe ich hier im Forum wertvolle Unterstützung erhalten bei Fragen zur ESt 1b.
                      Ich knüpfe nun an die Beiträge von damals an, da ich wieder eine Frage in diesem Zusammenhang habe.

                      Kurze Zusammenfassung:
                      meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft für drei Landwirtschaftsflächen (kein landwirtschaftliches Betriebsvermögen). Für zwei Flächen erhalten wir eine Pacht. Wir füllen jährlich den Hauptvordruck und die Anlagen FB, FE1 und V aus.

                      Im letzten Jahr haben wir eine der Landwirtschaftsflächen verkauft. An welchen Stelle in der Erklärung bzw. in welcher Anlage muss ich den Verkauf bzw. den Erlös aus dem Verkauf angeben?

                      Mit besten Dank verbleibt
                      Axel

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                        #12
                        An welchen Stelle in der Erklärung bzw. in welcher Anlage muss ich den Verkauf bzw. den Erlös aus dem Verkauf angeben?
                        Wenn es kein landwirtschaftliches Betriebsvermögen mehr war und davon gehe ich nach deinen früheren Beiträgen mal aus,

                        müsst ihr dazu überhaupt nichts angeben. Ihr habt das ja geerbt, so dass die zehnjährige Spekulationsfrist sicher auch kein Thema ist.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          OK, vielen Dank für den Hinweis!

                          Beste Grüße und noch einen schönen Restsonntag wünscht
                          Axel

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