Fehler in EÜR

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Elli111
    Neuer Benutzer
    • 29.06.2017
    • 9

    #1

    Fehler in EÜR

    Habe die EÜR für meine selbständige Tätigkeit ausgefüllt. Nun kommt die Angabe Fehler:


    " Die Eintragung zu den Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge übersteigt die Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen."


    Ich weiß nicht, was das bedeuten soll! Was meint man mit Einlagen? Solche habe ich nicht, und die Betriebseinnahmen habe ich angegeben.

    Ich benutze meine privaten PKW ( Eintrag in Zeile 62) für Fahrten zu geschäftlichen Zwecken, berechnet mit 0,30Cent/ km.
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Fehler in EÜR

    Hallo Elli111,

    schau mal hier ->https://forum.elster.de/anwenderforu...tzungseinlagen

    vielleicht hilft das weiter.

    Tschüß

    Kommentar

    • Elli111
      Neuer Benutzer
      • 29.06.2017
      • 9

      #3
      AW: Fehler in EÜR

      Danke! Habe das alles gelesen, und auch wenn ich es nicht verstehe so eingetragen.

      Wenn ich nun in Zeile 62 die Fahrtkosten geltend mache, und in Zeile 94 denselben Betrag eingebe, erscheint wieder dieselbe Fehlermeldung.
      Trage ich den Betrag der Fahrtkosten nur in Zeile 94 ein, ist die Fehlermeldung zwar verschwunden, jedoch stimmt dann der errechnete Betrag vom steuerpflichtigen Gewinn nicht mehr!

      Dieser ist dann um den Betrag der Fahrtkosten höher, also so, wie wenn ich die Fahrtkosten nicht angerechnet bekomme. Das kann ja nicht sein.
      Die Fahrtkosten sind ja Ausgaben und sollten dementsprechend den Gewinn mindern.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        AW: Fehler in EÜR

        und in Zeile 94 denselben Betrag eingebe, erscheint wieder dieselbe Fehlermeldung.
        Die Einlagen sind ja auch in Zeile 95 einzutragen! Zeile 94 ist für Entnahmen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Elli111
          Neuer Benutzer
          • 29.06.2017
          • 9

          #5
          AW: Fehler in EÜR

          DANKE! Perfekt

          Kommentar

          Lädt...