Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

    Hallo,
    ich habe ein Problem, wenn ich meine Daten bei Elster eintippe bekomme ich eine festzusetzende Steuer von 356,- €, lt. Lohnsteuer-Bescheinigung sind es aber nur 325,- €.
    Wenn ich die Daten im bmf Rechner eintippe komme ich ebenfalls auf 325,- € diese sind also korrekt.
    Die Erklärung möchte ich abgeben, weil ich Sonderausaben geltend machend will, nur muss ich erst die Differenz klären.
    Folgende Daten habe ich eingegeben:
    14.289,73 € Bruttolohn in Anl. N
    29,25 € KiSt 9% da NDS in Anl. N + Hauptvordruck
    325,- € einb. Lohnst. in Anl. N
    1336,09 € AG/AN Anteil RV-Vers. jew. in Anl. Vorsorgeaufwand
    1157,49 € AN Anteil KV AOK NDS plus 0,8 % in Anl. Vorsorgeaufwand
    167,90 € AN Anteil PV in Anl. Vorsorgeaufwand
    214,38 € AN Anteil AV in Anl. (sonst.) Vorsorgeaufwand

    Alles wurde bei der Voraberechnung berücksichtigt, aber ElsterOnline berechnet falsch eine Nachzahlung, woran kann das liegen?
    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    LG
    Jenny

    #2
    AW: Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

    Das könnte auf den ersten Blick und ohne Nachrechnen daran liegen, dass bei eher niedrigen Einkommen die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsterabzug zu hoch ist.

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

      ElsterOnline berechnet nicht falsch! Wie von @neysee richtig eingeschätzt:

      Die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale von 12 % wird mit den tatsächlichen Beiträgen zu KV, PV und ALV nicht erreicht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        ElsterOnline berechnet nicht falsch! Wie von @neysee richtig eingeschätzt:

        Die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Mindestvorsorgepauschale von 12 % wird mit den tatsächlichen Beiträgen zu KV, PV und ALV nicht erreicht.
        Das hieße doch dann, dass der höhere Pauschbetrag in Höhe von 1.714,76 €(BruttolohnX0,12) statt der tatsächlichen Beiträge für AV, KV und PV abziehbar wären. Und dann würde sich ja eine Rückzahlung, statt einer Nachzahlung ergeben. Oder muss ich selbst die Mindestvorsorgepauschale eingeben, statt der Beiträge und wenn ja wo?

        ElsterOnline hat wie folgt gerechnet:
        Sonderausgaben
        ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
        Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 2.674
        davon 82 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2.193
        abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -1.337
        verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 856 . . 856
        Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 1.158
        Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 168
        Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.326. . . 1.326
        weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . . 215
        Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.541
        davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.541
        Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 2.397. . . . -2.397
        Zuletzt geändert von Jenny94; 02.07.2017, 17:06.

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung lt. Elster Online für 2016, obwohl falsch.

          Nein, das heißt es eben nicht!

          Die Mindestvorsorgepauschale gilt nur für den Lohnsteuerabzug, bei der Einkommensteuer zählen nur die tatsächlich gezahlten Versicherungsbeiträge.

          Wenn du keine Haftpflicht- oder Unfallversicherung vergessen hast, bleibt es bei der Nachzahlung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X