Hallo alle zusammen!
folgende Situation:
ich habe 2014 angefangen zu studieren, habe aber die Universität im September 2015 gewechselt. An der Uni bin ich bis Mitte 2016 geblieben und habe mich ohne Abschluss exmatrikulieren lassen. In Jahr 2016 war ich auch selbstständig.
Darf ich die Ausgaben für das Studium in der Steuererklärung kenntlich machen? Wenn ja, dann bei den Sonderausgaben ?? Ich habe irgendwo gelesen, dass diese in der Anlage N aufzuführen sind.....
im Jahr 2016 habe ich ein Studium bei der Bundeswehr angefangen, bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?
Vielen Dank für die Hilfe.
BG
folgende Situation:
ich habe 2014 angefangen zu studieren, habe aber die Universität im September 2015 gewechselt. An der Uni bin ich bis Mitte 2016 geblieben und habe mich ohne Abschluss exmatrikulieren lassen. In Jahr 2016 war ich auch selbstständig.
Darf ich die Ausgaben für das Studium in der Steuererklärung kenntlich machen? Wenn ja, dann bei den Sonderausgaben ?? Ich habe irgendwo gelesen, dass diese in der Anlage N aufzuführen sind.....
im Jahr 2016 habe ich ein Studium bei der Bundeswehr angefangen, bin Beamtin auf Probe und bekomme ein Sold. Wo muss ich das kenntlich machen?
Vielen Dank für die Hilfe.
BG
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