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Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

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    Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

    Hallo an alle,

    ich wollte fragen, ob ihr wisst, was mit der Zeile 56 im Mantelbogen in Bezug auf Spenden genau bedeutet. Es ist die Rede von einer Summe... Ich habe gerade nicht den genauen Wortlaut vor mir. Ich hoffe ihr wisst was ich meine. Ich hatte meine Spenden angegeben und dnaach wusste ich bei Zeile 56 nicht mehr weiter. Danke im Voraus! Viele Grüsse.

    #2
    AW: Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

    Die Zeilen 52 bis 56 des Hauptvordrucks betreffen Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung. Bist du dir sicher, dass es um diese Zeilen geht?

    Oder meinst du Zeile 46?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

      Hallo,

      also ich habe nachgeschaut, bei mir steht folgendes im Formular:

      Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Ermittlung des Spendenhöchstbetrages
      56
      Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter zur Ermittlung des Spendenhöchstbetrages (Euro)
      108

      -> Ich verstehe das mit der "Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter ..." nicht.

      Wenn man an zwei NGOs gespendet hat, kann man doch einfach die Spendensumme angeben und das müsste doch dann ausreichen. Oder?

      Danke im Voraus!

      Grüße

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        #4
        AW: Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

        Wenn man an zwei NGOs gespendet hat, kann man doch einfach die Spendensumme angeben und das müsste doch dann ausreichen. Oder?
        Natürlich reicht das! Die Zeile nach der Zeile 56, die du ansprichst, betrifft nur Unternehmer, du musst da keine Angaben machen.

        Der Gesamtbetrag deiner Einkünfte, der bei dir für die Ermittlung des Spendenhöchstbetrages nach § 10b EStG maßgeblich ist, ergibt sich aus deiner Steuererklärung.

        https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10b.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Zeile 56 Spenden, Mantelbogen

          Zitat von Gast19 Beitrag anzeigen
          Wenn man an zwei NGOs gespendet hat, kann man doch einfach die Spendensumme angeben und das müsste doch dann ausreichen.
          Ja, es sei denn, man treibt sich bei den Zuwendungen an den Vermögensstock einer Stiftung rum.
          Entweder kommen deine NGO bei den Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke rein oder gar nicht. Ersteres erkennst du daran, dass dir die NGO bescheinigt, dass sie Aufgrund des Zwecks Erreichung des Weltfriedens, Schutz des Wiesenmulches o.ä. nach Bescheid des FA xyz von der KSt befreit ist.

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