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Datenübertrag zum Finanzamt

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    Datenübertrag zum Finanzamt

    Hallo, ich arbeite das erste Mal mit Elster und habe die Formulare alle über das OnlinePortal ausgefüllt (Zertifikatsdatei liegt vor). Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wo der Button "Senden" ist , um die Daten für das FA hochzuladen. Bitte um Hilfe, danke
    Schöne Grüße

    #2
    AW: Datenübertrag zum Finanzamt

    Du musst auf der linken Seite oben zuerst auf Prüfen des gesamten Formulars gehen, erst dann kommst du zu Steuer berechnen und versenden.

    Vor dem Versenden solltest du unbedingt die Steuerberechnung durchführen. Du musst auch nicht sofort versenden, du kannst auch wieder zur Eingabe zurück.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Datenübertrag zum Finanzamt

      Danke Charlie24,

      das hat funktioniert.
      Bei der Anlage KAP soll ich die Belege beifügen. Kann man diese als PDF hochladen?

      Irgendwo muß ich noch die Vorauszahlungen eintragen; das Programm hat diese Beträge nicht berücksichtigt. Habe ich dafür ein Eintragsfeld übersehen?

      Danke für die Hilfe und freundliche Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Datenübertrag zum Finanzamt

        Bei der Anlage KAP soll ich die Belege beifügen. Kann man diese als PDF hochladen?
        Theoretisch könnte man die Steuerbescheinigungen der Banken als E-Mailanhang an das Finanzamt übermitteln, aber bisher werden in der Regel die Originale verlangt.

        https://www.elster.de/download/Merkb...nde_Belege.pdf

        Irgendwo muß ich noch die Vorauszahlungen eintragen; das Programm hat diese Beträge nicht berücksichtigt. Habe ich dafür ein Eintragsfeld übersehen?
        Du hast nichts übersehen! Dafür gibt es derzeit noch keine Eintragungsmöglichkeit. Deshalb können diese Beträge auch nicht in die Berechnung einbezogen werden.

        Natürlich berücksichtigt das Finanzamt die geleisteten Vorauszahlungen von Amts wegen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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