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Übernachtungskostenpauschale Ausland wo angeben?

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    Übernachtungskostenpauschale Ausland wo angeben?

    Liebes Forum,

    wie jedes Jahr verzweifle ich ein wenig an meiner Steuererklärung. Ich bin Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung und möchte meine Studienkosten als Verlust vortragen lassen. Im letzten Jahr habe ich ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland absolviert und möchte die dazugehörigen Kosten (Auslandskrannversicherung, Flug, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) angeben. In der Anlage N habe ich unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten"und "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" auch für alles einen Platz gefunden.
    Nur die Übernachtungskosten bekomme ich nicht unter. Ich würde hier gerne die offizielle Pauschale des BMF benutzen. In Zeile 50 (wo ich diese Pauschale eigenentlich eintragen wollte) sagt mir der Elster-Online-Infotext aber, dass nur Übernachtungskosten in tatsächlich nachgewiesener Höhe anerkannt werden können. Wo soll ich die Pauschale dann eintragen? Wenn es eine solche Pauschale gibt, müsste man sie ja eigentlich auch irgendwo eintragen können...

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir dazu jemand helfen könnte!

    #2
    AW: Übernachtungskostenpauschale Ausland wo angeben?

    Zitat von munki Beitrag anzeigen
    Liebes Forum,

    wie jedes Jahr verzweifle ich ein wenig an meiner Steuererklärung. Ich bin Studentin nach abgeschlossener Berufsausbildung und möchte meine Studienkosten als Verlust vortragen lassen. Im letzten Jahr habe ich ein dreimonatiges Pflichtpraktikum im Ausland absolviert und möchte die dazugehörigen Kosten (Auslandskrannversicherung, Flug, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) angeben. In der Anlage N habe ich unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten"und "Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" auch für alles einen Platz gefunden.
    Nur die Übernachtungskosten bekomme ich nicht unter. Ich würde hier gerne die offizielle Pauschale des BMF benutzen. In Zeile 50 (wo ich diese Pauschale eigenentlich eintragen wollte) sagt mir der Elster-Online-Infotext aber, dass nur Übernachtungskosten in tatsächlich nachgewiesener Höhe anerkannt werden können. Wo soll ich die Pauschale dann eintragen? Wenn es eine solche Pauschale gibt, müsste man sie ja eigentlich auch irgendwo eintragen können...

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir dazu jemand helfen könnte!
    Hallo,

    dann trag die tatsächlichen Kosten ein.
    Wo ist das Problem?


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Übernachtungskostenpauschale Ausland wo angeben?

      Wo soll ich die Pauschale dann eintragen? Wenn es eine solche Pauschale gibt, müsste man sie ja eigentlich auch irgendwo eintragen können...
      Nein! Die Pauschale gilt nur Arbeitgeber und legt nur fest, wie viel sie ihren Arbeitnehmern maximal steuerfrei für die Übernachtung bei Auslandsdienstreisen erstatten dürfen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Übernachtungskostenpauschale Ausland wo angeben?

        Ah, vielen Dank! Jetzt habe ich den Satz dazu auch im BMF-Schreiben entdeckt. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
        Das ist schade. Ich habe leider keine Belege über die Übernachtungen, weil ich mehrmals umgezogen bin und in verschiedensten "Miet"-Verhältnissen gewohnt habe (Hostels, Zimmer in Privatfamilien angemietet, etc.). Dumm, dass ich mir nichts habe quittieren lassen :/

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