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Bei den Entwürfen (Aufgaben) hat das ja nach wie vor seine Berechtigung, da gibt es ja immer noch die Fristen von 90 bzw. 270 Tagen, wobei ich die Umstellung von der Zahl der Tage auf die Angabe des Datums nicht so toll finde.
Warum da auch die Formulardaten genannt sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man sie für eine Übernahme aus dem Vorjahr nutzen will, müssen die ja wenigstens ein Jahr verfügbar sein, manchmal auch länger.
Ich habe z. B. eine Erbengemeinschaft, die für 2016 nichts erklären musste, für die aber für 2017 wieder eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.
Da möchte ich natürlich die Personendaten aus der Erklärung für 2015 übernehmen können. Das ist ja bei vielen Beteiligten sonst ein erheblicher Zusatzaufwand.
Zitat von DC1961-1
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Warum da auch die Formulardaten genannt sind, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Wenn man sie für eine Übernahme aus dem Vorjahr nutzen will, müssen die ja wenigstens ein Jahr verfügbar sein, manchmal auch länger.
Ich habe z. B. eine Erbengemeinschaft, die für 2016 nichts erklären musste, für die aber für 2017 wieder eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss.
Da möchte ich natürlich die Personendaten aus der Erklärung für 2015 übernehmen können. Das ist ja bei vielen Beteiligten sonst ein erheblicher Zusatzaufwand.
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