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Fehlermeldung: keine Zusammenveranlagung

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    Fehlermeldung: keine Zusammenveranlagung

    Guten Tag!

    Ich bin nicht verheiratet und möchte also keine "Zusammenveranlagung" machen, trotzdem fordert mich Elster Online immer wieder auf, im Hauptvordruck Felder auszufüllen, über denen steht "Nur bei Zusammenveranlagung". Was muss ich ändern, damit das System nicht die Daten von einem nicht vorhandenen Ehemann einfordert?

    #2
    AW: Fehlermeldung: keine Zusammenveranlagung

    Du bist die Steuerpflichtige Person und hast deine Eingaben auch dort gemacht und du hast auf Seite 3 des Hauptvordrucks auch nichts angekreuzt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehlermeldung: keine Zusammenveranlagung

      Ja, genau, ich bin die steuerpflichtige, nicht verheiratete Person, aber schon die Seite 1 im Hauptvordruck ist überschrieben mit: "Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann/...". Ich weiß nicht, wo ich angegeben haben könnte, dass ich eine Zusammenveranlagung machen möchte. Auf Seite 3 habe ich auch nichts angekreuzt.

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        #4
        AW: Fehlermeldung: keine Zusammenveranlagung

        Die Bezeichnung: Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann/Lebenspartner A sagt aus, dass du dort deine Einträge zu machen hast.

        Im Falle einer Zusammenveranlagung von Ehegatten wären dort die Daten des Ehemanns einzutragen, Lebenspartner können sich bei einer Zusammenveranlagung aussuchen, wer als A oder B gilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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