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    Für den Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge auf der Anlage AV muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden (Ehefrau/Lebenspartner(in) B).

    Ich komm gerade leider nicht weiter, ich habe einen Riester-Vertrag und in diesen auch den Mindestbetrag eingezahlt.
    Allerdings war ich in 2015 noch in Mutterschutz, d.h. ich kann unter der Angabe Bruttoeinkommen 2015 gar
    keine Angaben machen??? Rentenversichert war ich aber ja trotzdem also eigentlich "unmittelbar" .
    Ich habe aber kein Einkommen welches ich eintragen könnte?!
    Kann mir bitte jemand helfen?
    Dankeschön!

    #2
    AW: Fehlermeldung

    Allerdings war ich in 2015 noch in Mutterschutz, ...
    Der Mutterschutz dauert doch kein komplettes Kalenderjahr!

    Was hast du denn 2015 sonst noch gemacht?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehlermeldung

      Zitat von Bell Beitrag anzeigen
      Kann mir bitte jemand helfen?
      Du hast zwar fünf Fragezeichen in Deinem Beitrag. Aber eine Frage zu stellen hast Du wohl vergessen.

      Wenn Du aber was fragen willst, dann sag auch genau was Du eingetragen hast und wie die Fehlermeldung lautet!

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        #4
        AW: Fehlermeldung

        Fehlermeldung
        Für den Sonderausgabenabzug für Riester-Verträge auf der Anlage AV muss die Angabe "unmittelbar begünstigt" oder "mittelbar begünstigt" getroffen werden (Ehefrau/Lebenspartner(in) B).

        Sorry, die richtige Bezeichnung ist Elternzeit die ich für 3 Jahre in Anspruch genommen habe! Darunter das Jahr 2015 für das ich kein Bruttoeinkommen habe!
        Die Angabe vom Brittoeinkommen wird aber verlangt wenn ich einen Riestervertrag und "unmittelbar " angebe!

        Was trage ich anstatt dem Bruttoeinkommen ein!
        Unmittelbar stimmt doch in meinem Fall oder seh ich das falsch?

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          #5
          AW: Fehlermeldung

          Ich möchts jetzt nicht mehr ausprobieren, aber meiner Meinung nach müsste der Eintrag in Zeile 10 schon genügen. Wenn wirklich nicht, dann würd ich in Zeile 10 eine Null eintragen.

          - - - Aktualisiert - - -

          Ok, ich habs probiert. Das Fehlen der Zeile 10 wird nicht beanstandet!

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            #6
            AW: Fehlermeldung

            Dankeschön, ich werde es nochmal versuchen!

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              #7
              AW: Fehlermeldung

              Der Eintrag des Elterngelds für 2015 wird ausnahmsweise nicht verlangt. Siehe Eingabehilfe zu Zeile 12:

              Haben Sie im Jahr 2015 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Fehlermeldung

                ... Dann also ein Null in Zeile 10 oder 12.

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