Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Eintragung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Einnahmenüberschussrechnung und hoffe auf eure Hilfe :-)

    EÜR -> Betriebsausgaben -> Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer -> Bewirtungsaufwendungen

    Dort ist jeweils ein Feld für abziehbare / nicht abziehbare Kosten. Rechne ich alle Bewirtungskosten zusammen und trage dann die entsprechenden Werte für die abziehbaren / nicht abziehbaren Anteile ein? Ich habe schon mehrfach gelesen, dass Bewirtungskosten einzeln aufgeführt werden müssen. Die Felder lassen sich in dem Elster-Formular aber nicht erweitern. Muss ich also eine extra Aufstellung in Excel o.Ä. zu den Bewirtungskosten machen und diese zusammen mit den Belegen einreichen?

    Ganz lieben Dank schon mal für eure Hilfe!

    Besten Gruß,
    Ilka

    #2
    AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

    Wenn bei Dir am rechten Bildschirmrand die Eingabehilfe nicht angezeigt wird, dann kannst Du diese im Menü mit Ansicht/Eingabehilfe anzeigen wieder erscheinen lassen.

    Kommentar


      #3
      AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

      Danke für deine Antwort. Ich habe nachgeschaut, aber in dem Online-Formular habe ich nirgends ein Menü, in dem es den Punkt Ansicht etc. gibt. Also ich sehe kein Menü...

      Kommentar


        #4
        AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

        Hallo,

        du musst die Datei mit ElsterFormular öffnen.
        Der 3. Reiter von links- Ansicht - anklicken
        unten Eingabehilfe anzeigen

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

          Danke dir. Aber ich mache das gerade online, weil ich das nicht über ElsterFormular bearbeiten kann. Das funktioniert nur auf einem PC und ich arbeite mit nem Mac...

          Gruß
          Ilka

          Kommentar


            #6
            AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

            Zitat von Ilka83 Beitrag anzeigen
            Danke dir. Aber ich mache das gerade online, weil ich das nicht über ElsterFormular bearbeiten kann. Das funktioniert nur auf einem PC und ich arbeite mit nem Mac...

            Gruß
            Ilka
            Hallo,

            ja so was.
            Du postest unter ElsterFormular und arbeitest online?
            Versteh ich nicht. Da wäre doch -Mein Elster - früher Elster Online Portal richtig.
            Kopfschüttel???????

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

              Warum fragst Du dann im Unterforum für ElsterFormular? Na gut, ich verschieb dann halt mal wieder.

              Kommentar


                #8
                AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

                Ah oh, sorry!! Ich habe so eine Weile gebraucht durch dieses Forum durchzusteigen und es dabei aus Versehen in das falsche Unterforum geschrieben, keine Absicht. Jetzt weiß ich, wo ich den Beitrag posten muss, danke!

                Kommentar


                  #9
                  AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

                  Rechne ich alle Bewirtungskosten zusammen und trage dann die entsprechenden Werte für die abziehbaren / nicht abziehbaren Anteile ein?
                  Ich habe schon mehrfach gelesen, dass Bewirtungskosten einzeln aufgeführt werden müssen.
                  Im Online-Formular der EÜR kannst du keine einzelnen Bewirtungen eintragen, die musst du vorher extern addieren. Bei ElsterFormular geht das auch nur so.

                  Du musst für jede einzelne Bewirtung einen schriftlichen Beleg haben, der den strengen Anforderungen des § 4 Abs. 5 Ziffer 2 EStG entspricht.

                  https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html

                  Inzwischen bist du im richtigen Unterforum!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: EÜR: Bewirtungskosten - einzeln aufführen ??

                    Ah okay, danke! Ja die Belege habe ich und auch entsprechend den Vorgaben ausgefüllt. Dachte nur, ich kann/muss sie auch einzeln im Formular eingeben. Aber dann weiß ich Bescheid, danke dir!

                    Gruß
                    Ilka

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X