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Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

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    Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

    Hallo Zusammen,
    in der neuen Anlage GK, Zeile 77, kann ich nichts ausfüllen, die Felder sind ausgegraut. Ich habe aber Gewinne nach § 8b Abs. 2 KST einzutragen. Hat jemand eine Idee, was ich falsch machen könnte, oder wo ich evtl. einen Haken nicht gesetzt habe, damit diese Felder ausfüllbar werden? Danke für eure Hilfe!

    #2
    AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

    Hallo AndreaRL,

    was füllst du denn genau aus ?

    Im KSt 1A gibt es die Anlage GK nicht.
    Im KSt 1B kann man die Anlage GK auswählen und Zeile 77 ist ausgegraut, d.h. der Wert ergibt sich aus Eintragungen davor, da kann man nur schrittweise durchgehen, wo er schon mal abgefragt wird.
    Problem ist das hier nur Anwender unterwegs sind und Körperschaften und dazugehörige Erklärungen werden oft durch Steuerberater erledigt.
    Wenn du bis jetzt auf Papier abgegeben hast, hilft dir vielleicht die letzte Erklärung oder du fragst mal bei deinem zuständigen Finanzamt, die Sachbearbeiter die täglich damit zu tun haben, wissen da bestimmt etwas.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

      in der neuen Anlage GK, Zeile 77, kann ich nichts ausfüllen, die Felder sind ausgegraut.
      Du kannst doch den Veräußerungspreis, die Veräußerungskosten und den Buchwert angeben. Daraus wird der Gewinn im Sinne des § 8b Abs. 2 automatisch ermittelt

      Hallo holzgoe!
      Im KSt 1A gibt es die Anlage GK nicht.
      Das verstehe ich jetzt nicht wirklich!
      Angehängte Dateien
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

        Hallo Charlie24,

        bei mir sieht es so aus -> siehe Bild.
        Im KSt 1B habe ich die Auswahl

        Tschüß
        Angehängte Dateien

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          #5
          AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Charlie24,

          bei mir sieht es so aus -> siehe Bild.
          Im KSt 1B habe ich die Auswahl

          Tschüß
          Hast du vielleicht versehentlich das Jahr 2015 aufgerufen? Da gab es diese Anlage noch nicht!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

            Hallo Charlie24,

            ich bin eben kein Körperschaftssteuerprofi -> du hast recht ich habe für 2016 eine KSt 1B gespeichert und die KSt 1A ist von 2015, dann hätten wir das auch geklärt.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

              Hallo holzgoe und Charlie24,

              vielen Dank für den Versuch, mir zu helfen.
              Mein Sachbearbeiter im Finanzamt kennt sich mit Elster nicht aus, ebenso mein WP, der Elster ausschließlich als Schnittstelle benötigt. Ich bin also wirklich ziemlich hilflos...

              Bis 2015 wurde der Gewinn aus der Beteiligung einer anderen Körperschaft auf der Anlage B, Zeile 12 eingetragen. Laut WP gehört diese Zahl nun in die Zeile 77 der Anlage GK. Dank euch geht mir hier aber langsam auf, dass die Zeile 77 einfach nicht die richtige ist, weil ich ja keine Veräußerung, sondern nur einen normalen Gewinnanteil angeben möchte. Da sieht man mal wieder, dass man nicht immer blind auf vermeintlich Klügere hören sollte...

              Trotzdem ist auch in den Steuerbescheiden jedes Jahr von steuerfreiem Gewinn nach § 8b Abs. 2 die Rede..... hier stimmt doch irgendwas ganz und gar nicht.

              Ich glaube, ich gebe die Anlage einfach auf Papier ab :-)

              VG, Andrea

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                #8
                AW: Anlage GK, Zeile 77 nicht ausfüllbar

                Hier habe ich eine Anleitung gefunden, in der auch auf die Änderungen der Formulare ab 2016 eingegangen wird:

                https://www.haufe.de/finance/steuern...90_410934.html

                Vielleicht hilft dir das weiter?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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