Hallo zusammen,
wir müssen erstmals als Erbengemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung zu Mieteinnahmen einer geerbten Wohnung machen. Leider hängen wir an der Anlage V fest. Wir haben 2% lineare Abschreibung erfasst, können aber nirgends den Wert der Wohnung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eintragen. Somit können auch die 2% Abschreibung nicht ermittelt werden, da wir nicht erfassen können 2% von wie viel? SOS, bitte um Hilfe wo wir dies eintragen können. Besten Dank.
wir müssen erstmals als Erbengemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung zu Mieteinnahmen einer geerbten Wohnung machen. Leider hängen wir an der Anlage V fest. Wir haben 2% lineare Abschreibung erfasst, können aber nirgends den Wert der Wohnung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eintragen. Somit können auch die 2% Abschreibung nicht ermittelt werden, da wir nicht erfassen können 2% von wie viel? SOS, bitte um Hilfe wo wir dies eintragen können. Besten Dank.
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