Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Hallo zusammen,

    wir müssen erstmals als Erbengemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellung zu Mieteinnahmen einer geerbten Wohnung machen. Leider hängen wir an der Anlage V fest. Wir haben 2% lineare Abschreibung erfasst, können aber nirgends den Wert der Wohnung als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eintragen. Somit können auch die 2% Abschreibung nicht ermittelt werden, da wir nicht erfassen können 2% von wie viel? SOS, bitte um Hilfe wo wir dies eintragen können. Besten Dank.
    Zuletzt geändert von Erbengem; 09.09.2017, 17:10.

    #2
    AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

    Es kann und muss in Anlage V nur der AfA-Betrag selbst eingetragen werden.

    Als Erben müsst ihr ohnehin die AfA des Erblassers fortführen, im Sterbejahr muss der Jahreswert zeitanteilig zwischen dem Verstorbenen und den Erben aufgeteilt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

      Die 2% ist die Abschreibung des Erblassers. Das heißt ich ermittle den Abschreibungsbetrag selbst und trage diesen ein? Kannst Du mir auch sagen wo?
      Zeile 33 unter abzugsfähige Werbungskosten den Betrag rein nehmen?

      Kommentar


        #4
        AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

        Zeile 33 unter abzugsfähige Werbungskosten den Betrag rein nehmen?
        Anlage V in Mein ELSTER: Ja, auf Seite 4 in der Zeile ganz unten bei Abzugsfähige Werbungskosten eintragen! 33 heißen dort ja alle Zeilen.

        Und im Sterbejahr laut Erläuterung ankreuzen und entweder auf eine beigefügte Aufteilungsberechnung verweisen oder das Textfeld zur Erläuterung der Aufteilung nutzen.

        Warum schreibst du eigentlich im Unterforum von ElsterFormular, wo es die Feststellungserklärung gar nicht gibt? Ich verschiebe das Thema dann mal.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

          Danke für die Hilfe und das Verschieben. Hat alles geklappt! Jetzt hängen wir nur noch an der Anlage FE 1. Wir sind eine Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen. Keiner hatte mehr Einnahmen oder Aussagen als der andere. Elster sagt ich soll noch die Anlage FE 1 ausfüllen und wir dachten, diese brauchen wir nur wenn einer mehr Ausgaben hatte als der andere?

          Kommentar


            #6
            AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

            Jetzt hängen wir nur noch an der Anlage FE 1.
            Da müsst ihr unter 4. in Zeile 5 den Überschuss angeben, der nach Schlüssel verteilt wird, also den Wert aus der Zeile 24 bzw. 23 der Anlage V

            Unter 5. sind dann nur die Nummern der Beteiligten entsprechend der Anlage FB eintragen. Sonst ist in der Anlage FE 1 nichts einzutragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

              Hallo, ich fertige zum ersten Mal die Erklärung zur gesonderten Feststellung mit Elster. Bei der Anlage FE1 habe ich auf dem letzten Blatt immer die anteiligen Einkünfte angegeben. Rechnet das Finanzamt jetzt die Beträge selbst aus und verteilt es auf die beiden Beteiligten? Bei uns ist nichts vom abweichenden Schlüssel zu verteilen.

              Vielen Dank

              Birgit

              Kommentar


                #8
                AW: Frage zur Anlage V zu gesonderten und einheitlichen Feststellung

                Bei der Anlage FE1 habe ich auf dem letzten Blatt immer die anteiligen Einkünfte angegeben. Rechnet das Finanzamt jetzt die Beträge selbst aus und verteilt es auf die beiden Beteiligten?
                Bei uns ist nichts vom abweichenden Schlüssel zu verteilen.
                Wenn es um Vermietung geht, sind unter 4. in Zeile 5 (Kennzahl 100) die nach Schlüssel zu verteilenden Einkünfte der Gemeinschaft einzutragen

                Wenn alles nach Schlüssel verteilt wird, bleiben die Zeilen 6, 7 und 9 leer. Bei den Beteiligten selbst ist in der Anlage FE 1 unter 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen außer den Nummern nichts einzutragen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X