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Anlage EÜR Kleinunternehmer

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    Anlage EÜR Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich bin Kleinunternehmer, unter €17,5k im Jahr und von der Umsatzsteuer befreit.

    Ich habe nun überall gelesen dass ich die EÜR formlos machen kann/soll/muss und per Post nachsenden soll. Klingt für mich aber stark ineffizient alles online per ELSTER zu machen und abzusenden und jetzt nur die EÜR auf einem Stück Papier per Post zu versenden. Habe mir die EÜR in ELSTER nun also angeschaut und Zeile 14 sagt mir dort "Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (Zeile 14)" - Nun sind meine Einnahmen ja nicht Umsatzsteuerpflichtig. Im Großen und Ganzen ist das aber die passendste Zeile die ich finden kann. Trotzdem da eintragen und davon ausgehen dass derjenige der den Kram bearbeitet logisch denken kann oder gibt es da ein passenderes Feld oder eine bessere Lösung über ELSTER?


    tl;dr: Wie sende ich als Kleinunternehmer (ohne UmsatzSt.) die Anlage EÜR über ELSTER und in welche Zeile trage ich meine Einnahmen und Ausgaben ein?

    #2
    AW: Anlage EÜR Kleinunternehmer

    Im Großen und Ganzen ist das aber die passendste Zeile die ich finden kann.
    Es gibt in der EÜR auch noch die Zeile 11 für die Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage EÜR Kleinunternehmer

      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Es gibt in der EÜR auch noch die Zeile 11 für die Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer!
      Genau, die habe ich eigentlich gemeint, nicht die 14.
      Heißt das nun "umsatzsteuerlich" im Sinne von umsatzsteuerpflichtig (was ich ja nicht bin) oder im Sinne von "nach Umsatzsteuerrecht als Kleinunternehmer anzusehen, daher umsatzsteuerbefreit"?

      Für mich klang das eher nach umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, aber jetzt wird mir gerade klar: Als Kleinunternehmer gibt es sowas ja gar nicht. Stark irreführende Wortwahl.

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        #4
        AW: Anlage EÜR Kleinunternehmer

        Zitat von taxesrfun Beitrag anzeigen
        Genau, die habe ich eigentlich gemeint, nicht die 14.
        Heißt das nun "umsatzsteuerlich" im Sinne von umsatzsteuerpflichtig (was ich ja nicht bin) oder im Sinne von "nach Umsatzsteuerrecht als Kleinunternehmer anzusehen, daher umsatzsteuerbefreit"?

        Für mich klang das eher nach umsatzsteuerpflichtige Einnahmen, aber jetzt wird mir gerade klar: Als Kleinunternehmer gibt es sowas ja gar nicht. Stark irreführende Wortwahl.
        Hallo taxesrfun,

        die Zeile heißt ja korrekt -> Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs.1 UStG) also doch eindeutig, ein umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ist eben nicht umsatzsteuerpflichtig.

        Tschüß

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          #5
          AW: Anlage EÜR Kleinunternehmer

          Es gibt zu Zeile 11 einen Hilfetext, aufzurufen über das blaue Fragezeichen im Feld 111:

          Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus Zeilen 17 bis 21) mit dem Bruttobetrag ein. Sie sind Kleinunternehmer, wenn ihr Gesamtumsatz (§ 19 UStG)
          im vorangegangenen Kalenderjahr 17500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50000 Euro nicht übersteigen wird und Sie nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.

          Da ist doch nichts irreführend!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage EÜR Kleinunternehmer

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Es gibt zu Zeile 11 einen Hilfetext, aufzurufen über das blaue Fragezeichen im Feld 111:

            Hier tragen umsatzsteuerliche Kleinunternehmer ihre Betriebseinnahmen (ohne Beträge aus Zeilen 17 bis 21) mit dem Bruttobetrag ein. Sie sind Kleinunternehmer, wenn ihr Gesamtumsatz (§ 19 UStG)
            im vorangegangenen Kalenderjahr 17500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50000 Euro nicht übersteigen wird und Sie nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben.

            Da ist doch nichts irreführend!
            Ja, den hab' ich dann auch noch gefunden und der ist natürlich eindeutig. Das einfache "umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer" kann schon leicht verwirren wenn man seit 3 Uhr an der (ersten) Steuererklärung und sämtlichen Anlagen sitzt.

            Vielen Dank für die Hilfe!

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