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Opfergrenzenberechnung

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    Opfergrenzenberechnung

    Hallo!
    Kann mir jemand sagen, was ich in Zeile 91 eintragen soll? Da steht Bafög, Wohngeld, Steuerzahlungen, Steuererstattungen.
    Vielen Dank Anne

    #2
    AW: Opfergrenzenberechnung

    Nichts sollst du da eintragen, es sei denn, du hättest auch eine oder mehrere Anlagen Unterhalt ausgefüllt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Opfergrenzenberechnung

      Ich verstehe die Frage nicht. Im Moment müsste die Antwort lauten: Bafög, Wohngeld, Steuerzahlungen, Steuererstattungen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Opfergrenzenberechnung

        Im Moment müsste die Antwort lauten: Bafög, Wohngeld, Steuerzahlungen, Steuererstattungen.
        Um dann bei der Prüfung folgende Fehlermeldung zu erhalten:

        Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden.

        Keine wirklich hilfreiche Antwort!

        Vielleicht sollte man diese Abfrage, die ja nur selten von Bedeutung ist, in die Anlage Unterhalt integrieren. Da würde sie besser hin passen!
        Oder ganz darauf verzichten!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Opfergrenzenberechnung

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Um dann bei der Prüfung folgende Fehlermeldung zu erhalten:

          Angaben zu Einnahmen und Zahlungen für die Opfergrenzenberechnung sind nur erforderlich, wenn Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden.
          Vielleicht sind ja Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden, oder so ähnlich. Die Frage jedenfalls hat Picard zutreffend beantwortet, genau das wollte der TE wissen.

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            #6
            AW: Opfergrenzenberechnung

            Vielleicht sind ja Angaben zu Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geleistet wurden, oder so ähnlich
            Vielleicht, vielleicht aber auch nicht! Zumeist trifft nach meiner Erfahrung letzteres zu.

            Zu dieser Unterseite gibt es nämlich null Anleitung oder Hilfe und sie taucht im Hauptvordruck auf, den die meisten Nutzer zuerst ausfüllen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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