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getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

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    getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

    Hallo,
    ich versuche vergebens, eine getrennte Veranlagung zu machen. Ich bin 2015 ausgezogen und wurde 03.17 geschieden. Daher müsste ich eigentlich keine Zusammenveranlagung mehr machen. Immer wenn ich meine Angaben prüfe, kommt diese Fehlermeldung: "Sie haben die Zusammenveranlagung ausgewählt, jedoch keine Angaben zur Ehefrau / zu Lebenspartner(in) B gemacht. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben." Wie kann ich meine Ex da raus löschen oder was ist der richtige weg.
    Des weiteren suche ich die Möglichkeit, Zahlungen an eine Berufsunfähigkeitsversicherung und Rente einzugeben. Ich finde da nichts.
    Wo kann ich Angaben zu Einnahmen aus Honorar machen?
    Wo kann ich gezahlte Darlehen eingeben?
    Vielen Dank im Voraus
    Gruß Marko

    #2
    AW: getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

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    Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.
    Bei der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gibt es keine Zusammenveranlagung!

    Welche Software verwendest Du?

    Für welches Jahr möchtest Du die Einkommensteuererklärung (davon geh ich aus!) machen?

    Für 2016 darfst Du weder eine Zusammenveranlagung noch eine Einzelveranlagung von Ehegatten machen.

    Es gibt im Einkommensteuergesetz sieben Einkunftsarten. Einkünfte aus Honorar sind da nicht dabei. Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören in die Anlage G, aus Selbständiger Arbeit in die Anlage S. Vorher ist der Gewinn - vorzugsweise in der EÜR - zu ermitteln.

    Die Darlehen die ich gezahlt habe haben in Deiner Steuererklärung nichts zu suchen.

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      #3
      AW: getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

      Hallo,
      danke für die schnelle Antwort. Also ich möchte für 2016 die Einkommenssteuer machen (muss). Ich bin direkt online bei www.Elster.de
      Wenn ich beides nicht machen darf, Was muss ich dann angeben, damit diese Fehlermeldung nicht mehr kommt? So lange die kommt, kann ich die Sache ja nicht einreichen.
      Ich schreibe für Zeitungen Artikel, dafür bekomme ich anteilsmäßig Honorar. Das müsste ich doch angeben?
      Wie verhält es sich mit der zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung?

      Liebe Grüße Marko

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        #4
        AW: getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

        Zitat von MGOE Beitrag anzeigen
        Hallo,
        danke für die schnelle Antwort. Also ich möchte für 2016 die Einkommenssteuer machen (muss). Ich bin direkt online bei www.Elster.de
        Liebe Grüße Marko
        Deshalb habe ich Dich nach MEL verschobeb.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

          Ich schreibe für Zeitungen Artikel, dafür bekomme ich anteilsmäßig Honorar. Das müsste ich doch angeben?
          Natürlich musst du das angeben. Der Gewinn gehört zu selbständiger Tätigkeit, ist also in der Anlage S zu erklären.

          Zusatzversicherungen wirken sich steuerlich nicht aus, wenn die Beiträge zu KV /PV bereits über 1.900 € liegen. Du kannst sie aber auf Seite 8 in Zeile 49 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen.

          Was dein generelles Problem angeht: Auf Seite 2 und 3 des Hauptvordrucks darf nichts eingetragen oder angekreuzt werden!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: getrennte Veranlagung, Zusatzversicherung, Darlehen, Honorareinnahmen

            Zitat von MGOE Beitrag anzeigen
            Wenn ich beides nicht machen darf, Was muss ich dann angeben
            In Zeile 24 des Hauptvordrucks gibt es nichts anzukreuzen, was auf Dich zutreffen würde. Nimm also eventuelle Kreuze dort raus.

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