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Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

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    Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

    Hallo,

    hab da ein kleines Problem mit den gesamten Codes
    aber ich fang mal von vorn an.
    Zuerst habe ich den Belegabruf über das Elsterformular beantragt,
    da wir (ich u. mein Mann) eine Steuererklärung zusammen
    über sein Softwarezertifikat machen,also für ihn.
    Danach habe ich den Belegabruf für die Ehefrau (also mich)über
    das selbe Softwarezertifikatbeantragt.
    Jetzt habe ich bereits vor über einer Woche meinen
    Freischaltcode per Post erhalten und eingegeben, bin auch freigeschaltet
    und werde im Elster Portal bei ihm angezeigt.
    Einen Abrufcode (Freischaltcode) für ihn, der laut meines Wissens ja auch
    per Post kommen sollte haben wir (gleiche Wohnanschrift) nicht erhalten.
    Im Elsterportal konnte ich auch keine Nachricht/Code für ihn finden,
    da ich über das Formular und nicht das Onlineportal gegangen bin dürfte
    da ja auch nichts sein, oder seh ich das falsch?
    Das einzige was dort steht das er zum Belegabruf berechtigt ist; Belege abrufen kann.
    ABER WIE OHNE CODE? Wo liegt mein Denkfehler?

    Gruß
    phoenix
    Zuletzt geändert von Phoenix; 06.10.2017, 17:04.

    #2
    AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

    Hallo,
    wurde der erste Abrufcode auch mit der Steuer-ID des Mannes beantragt?
    Wie lange ist das her? Es kann durchaus 2 Wochen dauern.
    Wenn gar keine Post innerhalb der nächsten Zeit eintrifft,
    kann der Belegabruf für den fehlenden Code in Mein ELSTER storniert werden.
    Danach dann noch einmal neu beantragen.

    Achtung!
    Jede Aktion vorher macht einen laufenden Antrag ungültig.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

      Das einzige was dort steht das er zum Belegabruf berechtigt ist; Belege abrufen kann.
      Dann müsste das Schreiben mit dem Abrufcode m. M. nach eigentlich bereits versandt worden sein.

      In Mein ELSTER kann man sich auch die Abrufcode-Historie anzeigen lassen und zwar unter Formulare & Leistungen > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Abrufcode-Historie

      Dort stehen dann der Status und das Antragsdatum.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

        Hier ein Link als allgemeine Info zum Belegabruf:

        http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/p...rensablauf.pdf

        Kommentar


          #5
          AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

          Hallo Charlie,

          habe unter Historie nachgesehen, dort steht:

          "Sie haben einen gültigen Abrufcode G
          . Dieser wurde am 27.09.2017 beantragt."

          Den Freischaltcode von der "Ehefrau" können die ja
          damit nicht meinen?

          In unserem Posteingang hatten wir dann noch das:
          (Namen und Nummer geändert)

          Antragsdatum
          26.09.2017 - 10:36:37 Uhr
          Antragssteller X.DFRES (Name meines Mannes)
          Identifikationsnummer Dateninhaber
          XXXXXXXX
          Ordnungsbegriff: ALIAS
          Berechtigung
          Abruf von Belegen
          Gültigkeit (Ende): unbegrenzt
          Veranlagungszeitraum: keine Beschränkung
          Status: genehmigt

          Gruß
          phoenix
          Zuletzt geändert von Phoenix; 08.10.2017, 11:26.

          Kommentar


            #6
            AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

            Den Freischaltcode von der "Ehefrau" können die ja damit nicht meinen?
            Nein, der nur einmal benötigte Freischaltcode ist damit sicher nicht gemeint!

            Der 10-stellige Abrufcode wird per Post übermittelt und müsste meiner Meinung nach inzwischen eingetroffen sein.

            Der Freischaltcode ist ja auch längst da.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Belegabruf/ Freischaltcode/Abrufcode

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Nein, der nur einmal benötigte Freischaltcode ist damit sicher nicht gemeint!

              und müsste meiner Meinung nach inzwischen eingetroffen sein.

              Der Freischaltcode ist ja auch längst da.
              ...leider ist er nicht angekommen. Werde noch 1 Woche sicherheitshalber warten und dann
              den nicht vorhandenen CODE sperren/löschen und das ganze noch mal von vorn beantragen.

              Ist alles sehr verwirrend und umständlich erst beantragen, dann Freischaltcode, freischalten,
              Abrufcode...
              Ich blicke es noch so halbwegs, mein Mann hätte schon gar nicht die Geduld-/ Durchblick
              und alles hingeschmissen - und dabei sind wir doch noch gar nicht so alt
              bzw. sollte doch alles einfacher werden!
              Bis zur nächsten Steuererklärung ist ja noch ein bisschen Zeit
              Vielen Dank für eure Unterstützung,

              mit freundlichen Grüßen
              phoenix
              Zuletzt geändert von Phoenix; 10.10.2017, 11:51.

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