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Abziehbare Vorsteuerbeträge

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    Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Hallo!
    Es geht um die Umsatzsteuervoranmeldung.
    In Zeile 56 trage ich ALLES ein, wofür ich Vorsteuer bezahlt habe? Also zB. auch wenn ich mir Werkzeug (hier Akkuschrauber) gekauft habe? (hat weniger als 487,90 gekostet).
    Und dann kann ich ihn in der Einkommensteuererklärung nochmals absetzen, dann allerdings ohne die gezahlte Umsatzsteuer?
    Hoffe ihr versteht was ich meine.
    Gruß

    #2
    AW: Abziehbare Vorsteuerbeträge

    Zitat von Shivchen Beitrag anzeigen
    Hallo!
    Es geht um die Umsatzsteuervoranmeldung.
    In Zeile 56 trage ich ALLES ein, wofür ich Vorsteuer bezahlt habe? Also zB. auch wenn ich mir Werkzeug (hier Akkuschrauber) gekauft habe? (hat weniger als 487,90 gekostet).
    Und dann kann ich ihn in der Einkommensteuererklärung nochmals absetzen, dann allerdings ohne die gezahlte Umsatzsteuer?
    Hoffe ihr versteht was ich meine.
    Gruß
    Hallo,
    wen? den Akkuschrauber?
    Den setzt du doch nicht in der Ustva ab.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abziehbare Vorsteuerbeträge

      Zitat von Shivchen Beitrag anzeigen
      In Zeile 56 trage ich ALLES ein, wofür ich Vorsteuer bezahlt habe?
      Nein, natürlich nicht, sondern wie dort abgefragt nur die Vorsteuern!

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        #4
        AW: Abziehbare Vorsteuerbeträge

        Ich hab mich anscheinend nicht klar genug ausgedrückt. Ich meinte natürlich, ob ich die Mehrwertsteuer, die ich für den Schrauber bezahlt habe in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen kann. So wie ich es halt auch für Fahrscheine und Geschäftshandy-Rechnungen mache. Und den Betrag den ich für den Schrauber gezahlt habe (also den Kaufpreis minus Mehrwertsteuer) dann in der Einkommensteuererklärung als Betriebsausgabe absetzten kann. Hoffe das war jetzt klarer.
        Gruß

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          #5
          AW: Abziehbare Vorsteuerbeträge

          Natürlich gehört auch die für den Schrauber bezahlte Umsatzsteuer als Ausgabe in die EÜR, genauso wie Du dort ja eine evtl. Umsatzsteuererstattung als Einnahme angibst.

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