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Verständisfrage Umsatzsteuer

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    Verständisfrage Umsatzsteuer

    Hallo elsterforum!

    Ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und habe eine Verständnisfrage.
    Ich betreibe mit einem Freund eine GbR unter Kleinunternehmerregelung. Wir kaufen, bedrucken und vertreiben T-Shirts.
    Da wir noch im Aufbau sind, hatten wir viele Ausgaben, allerdings keine (!) Einnahmen (haben quasi volles Lager, aber noch keine Verkauf getätigt)

    Ich gehe davon aus, dass ich die Mehrwertsteuern aller meiner Rechnungen zurückerstattet bekomme, da wir ja keine Einnahmen im Jahr 2016 hatten. (ist das so richtiges Denken?!)

    Ich dachte die Endzahl beim Formular "Gewerbesteuer" gibt an, wieviel das Finanzamt rückerstattet.
    Dort kann ich aber nicht meine Ausgaben angeben, ohne dass ich irgendwelche Fehler bekomme. (ich brauch ja einen negativen Wert, allerdings bekomme ich nur Fehler mit einem negativen Wert)

    Bei Zeile 34 haben wir einen negativen Gewinn angeben, da wir noch keine Einnahmen haben.
    Wo gebe ich nun meine Ausgaben an?! Ich finde kein Feld dafür...

    Die Zahl kann ich auch nicht über die manuelle Eingabe (Zeile 107) korrigieren, da dann die Differenz zw. Zeile 105 & 106 nicht stimmt. (obwohl ich mit diesen zwei Zeilen gar nichts am Hut habe?!)

    EDIT: Wo kommen denn die ganzen Rechnungen hin? Werden die postalisch versendet oder erst auf Nachfrage benötigt?


    Ich weiß es sind vielleicht komische Fragen, aber ich verstehe garnichts und ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
    freundliche Grüße
    Zuletzt geändert von ipercoop; 13.10.2017, 22:20.

    #2
    AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

    Zitat von ipercoop Beitrag anzeigen
    Hallo elsterforum!

    Ich stehe vor meiner ersten Steuererklärung und habe eine Verständnisfrage.
    Ich betreibe mit einem Freund eine GbR unter Kleinunternehmerregelung. Wir kaufen, bedrucken und vertreiben T-Shirts.
    Da wir noch im Aufbau sind, hatten wir viele Ausgaben, allerdings keine (!) Einnahmen (haben quasi volles Lager, aber noch keine Verkauf getätigt)

    Ich gehe davon aus, dass ich die Mehrwertsteuern aller meiner Rechnungen zurückerstattet bekomme, da wir ja keine Einnahmen im Jahr 2016 hatten. (ist das so richtiges Denken?!)

    Ich dachte die Endzahl beim Formular "Gewerbesteuer" gibt an, wieviel das Finanzamt rückerstattet.
    Dort kann ich aber nicht meine Ausgaben angeben, ohne dass ich irgendwelche Fehler bekomme. (ich brauch ja einen negativen Wert, allerdings bekomme ich nur Fehler mit einem negativen Wert)

    Bei Zeile 34 haben wir einen negativen Gewinn angeben, da wir noch keine Einnahmen haben.
    Wo gebe ich nun meine Ausgaben an?! Ich finde kein Feld dafür...

    Die Zahl kann ich auch nicht über die manuelle Eingabe (Zeile 107) korrigieren, da dann die Differenz zw. Zeile 105 & 106 nicht stimmt. (obwohl ich mit diesen zwei Zeilen gar nichts am Hut habe?!)

    EDIT: Wo kommen denn die ganzen Rechnungen hin? Werden die postalisch versendet oder erst auf Nachfrage benötigt?


    Ich weiß es sind vielleicht komische Fragen, aber ich verstehe garnichts und ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
    freundliche Grüße
    Hallo,
    ihr solltet unbedingt einen Steuerberater oder Existenzgründerseminar aufsuchen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

      Zitat von stiller Beitrag anzeigen
      Hallo,
      ihr solltet unbedingt einen Steuerberater oder Existenzgründerseminar aufsuchen!
      Dem kann ich nur beipflichten! Vorab könnt ihr ja mal nachschauen, was der Begriff Kleinunternehmerregelung eigentlich bedeutet!

      https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

      Auch im Forum kann man Beiträge zum Thema Kleinunternehmer finden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

        Hier noch ein Link als Info:

        https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/...3c498fc9ad2b98

        Es ist tatsächlich hilfreicher, wenn man zumindest im Erstjahr einen Steuerberater in Anspruch nimmt und nicht aus - evtl. nicht wieder gutzumachenden teueren - Fehlern lernen muss.

        Kommentar


          #5
          AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

          Zitat von ipercoop Beitrag anzeigen
          Hallo elsterforum!

          .......
          Ich betreibe mit einem Freund eine GbR unter Kleinunternehmerregelung. Wir kaufen, bedrucken und vertreiben T-Shirts.
          Da wir noch im Aufbau sind, hatten wir viele Ausgaben, allerdings keine (!) Einnahmen (haben quasi volles Lager, aber noch keine Verkauf getätigt)

          Ich gehe davon aus, dass ich die Mehrwertsteuern aller meiner Rechnungen zurückerstattet bekomme, da wir ja keine Einnahmen im Jahr 2016 hatten. (ist das so richtiges Denken?!)
          Hallo ipercoop,

          das ist falsches Denken, ein Kleinunternehmer stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung, muss demzufolge auch keine abführen und hat keinen Vorsteuerabzug.......

          Ansonsten Empfehlung siehe Vorredner.

          Tschüß

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            #6
            AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

            Kleinunternehmerregelung = keine Verpflichtung Umsatzsteuer abzuführen, aber dafür kein Vorsteuerabzug.

            Gewinnermittlung = Anlage EÜR

            Gewerbesteuererklärung = hier wird nur der Gewinn bzw. Verlust eingegeben

            Für die GbR ist eine Feststellungserklärung einzureichen und für dich persönlich eine Einkommensteuererklärung mit Anlage G.


            Ansonsten: Steuerberater empfohlen, da sämtliches Basis-Wissen zum Steuerrecht fehlt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

              Gewerbesteuererklärung = hier wird nur der Gewinn bzw. Verlust eingegeben
              Wobei der Gewerbegewinn eines Kleinunternehmers eigentlich nicht so hoch sein kann, dass zwingend eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden müsste!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                AW: Verständisfrage Umsatzsteuer

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wobei der Gewerbegewinn eines Kleinunternehmers eigentlich nicht so hoch sein kann, dass zwingend eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden müsste!
                ... sie kann aber Sinn machen bei Gewerbeverlusten, damit diese festgestellt werden und vom Mördergewinn im Folgejahr abgezogen werden können. Im Mördergewinnjahr besteht dann eine Verpflichtung zur Erklärungsabgabe (§ 25 Abs. 1 Nr. 6 GewStDV).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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