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Problem Erbengemeinschaft bzgl FE 1

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    Problem Erbengemeinschaft bzgl FE 1

    Hallo, ich bin dabei für unsere Erbengmeinschaft als Bevollmächtigter die Steuer hier das erstemal online zu machen und blicke jetzt nach Stunden überhaupt nicht mehr durch. Ich habe so viel im Hilfeforum gelesen etc aber komme nicht zum Ende. Wahrscheinlich bin ich zu blöd. Über Hilfe wäre ich überglücklich. Auf Papier war es so easy, ESt 1b und paar FB + die Berechnung (Einnahmen/-Kosten/Aufteilung) auf Papier geschrieben dazu. Fertig.

    Sachlage: 4 Geschwister (gleiche Anteile) und 2 erwachsene Kinder (je die Hälfte des Anteils) eines bereits gestorbenen 5. Bruders.

    Es handelt sich um die Pacht von 2 Pferdekoppeln. (Wir haben keinen landwirtschaftlichen Betrieb).

    Als Beispiel: Pacht gesamt 500€, minus Kosten/Abgaben von 120€= 380€. Die 380€ ergeben sich dann dann je der 4 Geschwister mit 76€ und je der 2 Kinder mit 38€.

    ESt 1b ist fix sag ich mal, bei Anlagen FB (Angaben Aufteilungsquote Zeile 37) stand bisher immer nur der Anteilsbetrag in Euro/Cent bei Zähler/Nenner. Es wurde nie moniert, dürfte jetzt online aber falsch sein. Müsste es jetzt Zähler 1, Nenner 6 oder 5 sein? Die beiden Kinder haben ja je die Hälfte?

    Anlage FE 1: Da habe ich bei "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Laufende Einkünfte" bei zl 5 den Gesamtbetrag der Einnahmen und zl 6 (abweichender Schlüssel) den 5 Anteil des verstorbenen Bruders. Es geht nie auf, die Angaben passen nicht nach Prüfung der Summe. ??

    Anlage V: "3- Andere Einkünfte/Vermietung Verpachtung unbebauter GS, zl 32 habe ich Pacht-1, Pacht-2 und drittens die Kosten als Minusbetrag aufgeführt. Was soweit ok zu sein scheint.

    Was mache ich falsch oder wo liegt der Fehler? Das kann doch alles nicht so schwer sein. Hilfe wäre klasse, ich werde immer wirrer ;-)

    #2
    AW: Problem Erbengemeinschaft bzgl FE 1

    Es wurde nie moniert, dürfte jetzt online aber falsch sein. Müsste es jetzt Zähler 1, Nenner 6 oder 5 sein?
    Ja, das ist falsch. In den Anlagen FB ist bei jedem Beteiligten der Bruchteil anzugeben. Nach meiner Kopfrechnung ist der Nenner bei den 4 lebenden Geschwistern 5 und bei den Kindern 10.

    In der Zeile 32 der Anlage V sind nur die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, also die 380 einzutragen und nach der Übernahme des Werts noch mit dem Taschenrechner in das Summenfeld zu übernehmen.

    Bei FE 1 sind unter 4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Zeile 5 Kennzahl 100 (nach Schlüssel zu verteilen) erneut die 380,00 einzutragen.

    Bei 5. Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen dürfen bzw. müssen nur die Nummern der Beteiligten eingetragen werden, keine Beträge, nachdem ja alles nach Schlüssel verteilt wird!

    Nach diesen Korrekturen sollte die Erklärung fehlerfrei sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Problem Erbengemeinschaft bzgl FE 1

      Ganz ganz herzlichen Dank Charlie, ich hätte wirklich auf dem Schlauch gestanden. Es hat alles geklappt. Danke nochmals!

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