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Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

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    Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

    Wenn ich auf der Startseite der "Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG" die Steuernummer meines Unternehmens eingebe, erhalte ich die Meldung "Bitte geben Sie eine gültige Steuernummer ein", obwohl ich die Steuernummer richtig eingegeben habe! Woran kann das liegen?
    Zuletzt geändert von Erwin Sigl; 25.10.2017, 17:22.

    #2
    AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

    Hallo Erwin Sigl,

    schau dir mal den Steuernummernaufbau an, manchmal wird die Finanzamtsnummer eigentlich dreistellig als vierstellig erwartet mit der ersten Ziffer als Kennzahl des jeweiligen Bundeslandes.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Erwin Sigl,

      schau dir mal den Steuernummernaufbau an, manchmal wird die Finanzamtsnummer eigentlich dreistellig als vierstellig erwartet mit der ersten Ziffer als Kennzahl des jeweiligen Bundeslandes.

      Tschüß
      Man kann hier die Finanzamtsnummer nur dreistellig erfassen, und so hab ich das auch gemacht.

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        #4
        AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

        Nachstellen kann ich das Problem / den Fehler und wenn ich versuche, eine Steuernummer aus einem Profil auszuwählen, erhalte ich die Meldung: Kein Profil vorhanden.

        Ich würde mich an die Hotline wenden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

          Ich habe die Auskunft erhalten, dass bei der "Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG" nicht die "normale" Steuernummer einzugeben ist, sondern dass man dafür zuerst eine gesonderte Steuernummer beim BZSt beantragen muss.
          Zuletzt geändert von Erwin Sigl; 26.10.2017, 13:38.

          Kommentar


            #6
            AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

            Zitat von Erwin Sigl Beitrag anzeigen
            Ich habe die Auskunft erhalten, dass bei der "Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG" nicht die "normale" Steuernummer einzugeben ist, sondern dass man dafür zuerst eine gesonderte Steuernummer beim BZSt beantragen muss.
            Danke für die Rückmeldung! Das habe ich bisher auch nicht gewusst.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG

              Hallo,

              beim BZSt findet man folgendes ->

              Für die Abgabe von Steueranmeldungen aufgrund von Vergütungen, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen, benötigen Sie eine neue Steuernummer. Das BZSt hat im November 2013 den bisher bei den Landesfinanzverwaltungen erfassten Steuerpflichtigen die neue Steuernummer mitgeteilt.
              Wenn Sie Steueranmeldungen abgeben möchten und keine Steuernummer haben, können Sie diese beim BZSt beantragen.

              Antrag auf die Zuteilung einer Steuernummer
              Hinweis:

              Der Antrag ist nicht zu verwenden, wenn Sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben wollen.

              Eigentlich steht in den Erläuterungen, dass dies nur für beschränkt Steuerpflichtige gilt, dann würde dieser o.g. Satz Sinn machen und es müsste mit der beim Finanzamt gültigen Steuernummer gehen.

              Tschüß

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