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Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

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    Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

    Hallo allesamt,

    was muss ich in der Einkommenserklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A), Anlage N, Punkt 2) Angabe zum Arbeitslohn angeben? Soll ich fürs ganze Jahr zusammenrechnen, wieviel der Arbeitgeber mir gezahlt hat, und dann für die Lohnsteuer / Solidaritätszuschlag nochmal?

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

    Hallo,
    für eine Einkommensteuererklärung sind überall Jahressummen relevant.
    Sie sollten eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
    Die Daten daraus sind in der Anlage N einzugeben.

    Mit welcher Anwendung / Programm wird denn gearbeitet?
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

      Ich arbeite mit dem Online-Tool.
      "Sie sollten eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben." D.h. damit ist nicht gemeint die "Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge", die ich jeden Monat erhalte?

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        #4
        AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

        Zitat von yay Beitrag anzeigen
        damit ist nicht gemeint die _Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge_
        Richtig.

        Zitat von yay Beitrag anzeigen
        Ich arbeite mit dem Online-Tool.
        Dann verschieb ich mal.

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

          Zur Lohnsteuerbescheinigung : Bekommt amn das Ende eines Kalenderjahres vom Arbeitgeber per Post?

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

            so kann es sein, auf welchem Weg auch immer, Hauptsache man bekommt eine.
            Für welches Veranlagungsjahr machen Sie die Erklärung?
            Zuletzt geändert von Basteltyp; 26.10.2017, 00:09.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

              Zitat von yay Beitrag anzeigen
              amn das Ende eines Kalenderjahres vom Arbeitgeber per Post?
              Normalerweise bis Ende März des folgenden Jahres, kann auch persönlich ausgehändigt werden.

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                #8
                AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

                Kann ich die mir irgendwo online angucken, bei Mein ELSTER oder per Emial zuschicken lassen vom Finanzamt? Ziemlcih sicher, ich bin schonmal über den Begriff "elektronischen Lohnsteuerkarte" gestolpert.

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                  #9
                  AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

                  die "elektronische Lohnsteuerkarte" heißt ELSTAM > Elektronische LohnSteuer AbzugsMerkmale
                  und beinhaltet die Angaben zur Steuerklasse, Religion, Kinder, u.s.w.
                  Darin wird keine Lohnsteuerbescheinigung gespeichert (wie früher auf der Pappkarte)

                  Um LStB u.ä. elektronisch abrufen zu können, ist eine Anmeldung zum Belegabruf notwendig.
                  Unter HILFE in Mein ELSTER gibt es Hinweise / Anleitungen dazu.
                  Einfach mal stöbern.
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Anlage N: 2 Angabe zum Arbeitslohn

                    Um LStB u.ä. elektronisch abrufen zu können, ist eine Anmeldung zum Belegabruf notwendig. Unter HILFE in Mein ELSTER gibt es Hinweise / Anleitungen dazu.
                    Die Anmeldung in Mein ELSTER erfolgt über Formulare & Leistungen > Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) > Teilnahme am Belegabruf.

                    Dort kann man sich zur Teilnahme am Belegabruf anmelden. Bei einem Basiszertifikat erhält man dann per Post einen Abrufcode, mit dem dann alle Belege abgerufen werden können.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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