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Anlage N.....

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    Anlage N.....

    Hallo,

    ich bin dabei die Lohnsteuererklärung auszufüllen. Dabei muss ich die Anlage N ausfüllen (nehme ich mal an, ich bin arbeitnehmer). Leider gibt es keine normale Anlage N zur Auswahl für mich.

    Es sind zwei Anlagen "N" zur auswahl:

    1. "Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage"
    2. "Anlage N: Ausländische Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit"

    Beide treffen meiner Meinung nach nicht zu. Ich möchte ein einfaches Einkünfte Formular. Ich bin Holländer, mein Wohnsitz ist aber Berlin. Bisher habe ich einfach das Formular N ausgefüllt meiner Meinung nach (es ist schon eine weile her).

    Weis jemanden wo ich die normale Anlage "N" finden kann?

    #2
    AW: Anlage N.....

    Die Anlage N unter 1. ist schon richtig! Die Angaben zu VL und der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage müssen nicht ausgefüllt werden.

    Du bist offensichtlich in Mein ELSTER unterwegs und nicht mit ElsterFormular!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage N.....

      Du meinst keine Lohnsteuererklärung, sondern eine Einkommensteuererklärung. Eine Lohnsteuererklärung hat es in Deutschland noch nie genau gegeben. Bitte genau lesen und zitieren, sonst kommt man ganz schnell bei der Beantwortung von Fragen auf den falschen Dampfer.

      Selbstverständlich ist die erste Anlage N für dich die richtige, Du hast Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn Du Arbeitslohn AUCH aus einem anderen Land bezogen hast oder von einem ausländischen Arbeitgeber, wirst Du pro Land eventuell ZUSÄTZLICH je eine Anlage N-AUS einreichen müssen, da Du sonst die Anlage N gar nicht wirklich sinnvoll ausfüllen kannst. Spätestens dann rate ich aber dringend zu einem steuerlichen Berater Deines Vertrauens.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Anlage N.....

        Hallo Ihr beiden (und speziell Grüße und danke an Charlie24, wegen deine hilfe bei meine letzte frage, und den hinweis bezüglich die Anlage Vorsorgeaufwand )

        Tut mir leit wegen die ungenaue benennungen, ist nicht immer einfach das alles auseinander zu halten.....


        Das "Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" war für mich sehr verwirrend, anscheinend aber nur für die Katz mit im Titel reingenommen, wie man das im deutschen so schön sagt.

        Anstatt "Anlage N mit Anlage VL" hätte man auch einfach zwei Anlagen hinterlegen können. Aber naja.....

        Vielen Dank mal wieder!

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          #5
          AW: Anlage N.....

          Es hätte vielleicht "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit UND / ODER Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen für den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" heißen sollen, dann wäre es klarer gewesen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Anlage N.....

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            .....

            Du bist offensichtlich in Mein ELSTER unterwegs und nicht mit ElsterFormular!
            Hallo,

            genauso ist es hatte sich hier aus der Problemstellung ergeben ->https://forum.elster.de/anwenderforu...igungstherapie

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage N.....

              Weiß jemand wo ich den normalen Anhang "N" finde?

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                #8
                AW: Anlage N.....

                In Mein ELSTER sind die Anlage N und die Anlage VL in einem Formular zusammengefasst. Eine normale Anlage N (ohne VL) gibt es dort nicht.

                Den VL-Teil muss man ja nicht ausfüllen!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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