Hallo,
Durch eine UST-Nachforderung für das Jahr 2013 würde sich das Betriebsergebnis (EÜR) und damit die Berechnung der EST für 2013 ändern. Diese UST wurde bei der EST-Erklärung 2013 als Ausgabe nicht berücksichtigt. Nun erfolgte die UST-Nachzahlung für 2013 im Jahr 2017. Grund für die Verzögerung: Unklarheit über UST-Pflicht.
Wie kann ich diese Ausgabe geltend machen?
1. Nachträglich die EST-Erklärung (und EÜR) für 2013 ändern (die UST-Erklärung erfolgte nachträglich für 2013)
oder
2. die UST-Nachzahlung für 2013 bei der EST-Erklärung (d.h. in der EÜR) 2017 geltend machen
oder
wie sonst?
Durch eine UST-Nachforderung für das Jahr 2013 würde sich das Betriebsergebnis (EÜR) und damit die Berechnung der EST für 2013 ändern. Diese UST wurde bei der EST-Erklärung 2013 als Ausgabe nicht berücksichtigt. Nun erfolgte die UST-Nachzahlung für 2013 im Jahr 2017. Grund für die Verzögerung: Unklarheit über UST-Pflicht.
Wie kann ich diese Ausgabe geltend machen?
1. Nachträglich die EST-Erklärung (und EÜR) für 2013 ändern (die UST-Erklärung erfolgte nachträglich für 2013)
oder
2. die UST-Nachzahlung für 2013 bei der EST-Erklärung (d.h. in der EÜR) 2017 geltend machen
oder
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