Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Änderung EST-Bescheid 2013 nach UST-Nachforderung für 2013

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Änderung EST-Bescheid 2013 nach UST-Nachforderung für 2013

    Hallo,

    Durch eine UST-Nachforderung für das Jahr 2013 würde sich das Betriebsergebnis (EÜR) und damit die Berechnung der EST für 2013 ändern. Diese UST wurde bei der EST-Erklärung 2013 als Ausgabe nicht berücksichtigt. Nun erfolgte die UST-Nachzahlung für 2013 im Jahr 2017. Grund für die Verzögerung: Unklarheit über UST-Pflicht.

    Wie kann ich diese Ausgabe geltend machen?

    1. Nachträglich die EST-Erklärung (und EÜR) für 2013 ändern (die UST-Erklärung erfolgte nachträglich für 2013)
    oder
    2. die UST-Nachzahlung für 2013 bei der EST-Erklärung (d.h. in der EÜR) 2017 geltend machen
    oder
    wie sonst?

    #2
    AW: Änderung EST-Bescheid 2013 nach UST-Nachforderung für 2013

    Das ist zwar kein ELSTER-Problem, aber bei EÜR natürlich 2., also im Jahr 2017.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Änderung EST-Bescheid 2013 nach UST-Nachforderung für 2013

      Danke Charlie24. Ich war mir in Elster nicht klar,welches Formular und Jahr ich verwenden soll.

      Kommentar

      Lädt...
      X