Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ratenzahlung und Erstattung 2017/2018

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ratenzahlung und Erstattung 2017/2018

    Hallo,
    ich sitze gerade vor meiner ersten Steuererklärung und habe ein paar Fragen.

    Ich habe, und habe noch weiter vor, mir die Zähne machen zu lassen. Die erste Hälfte der Behandlung habe ich bereits hinter mir und zahle die Rechnung in Raten ab, die zweite Hälfte der Behandlung steht noch aus und sowohl meine Krankenversicherung als auch meine Zusatzversicherung erstatten einen Teil des Gesamtbeitrags erst nach Beendigung aller Behandlungen.

    Frage 1: Wenn ich in Raten zahle, muss ich den Gesamtbeitrag für das Jahr 2017 angeben oder nur so viel, wie ich an Raten gezahlt habe? (Den Rest dann für 2018 aufschreiben?)

    Frage 2: Da meine Versicherungen das Geld erst 2018 erstatten werden (und nur zu einem kleinen Teil), was muss ich bei Punkt 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen "Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, ..." im Jahre 2017 eintragen, wo ich keinerlei Erstattung bekomme?


    Danke schon mal für die Hilfe und bitte versucht es sehr einfach zu erklären, ich bin mit dem Ganzen noch nicht wirklich warm.
    Zuletzt geändert von Serukow; 01.01.2018, 16:18.

    #2
    AW: Ratenzahlung und Erstattung 2017/2018

    Frage 1: Wenn ich in Raten zahle, muss ich den Gesamtbeitrag für das Jahr 2017 angeben oder nur so viel, wie ich an Raten gezahlt habe? (Den Rest dann für 2018 aufschreiben?)
    Grundsätzlich gilt zwar das Zu- und Abflussprinzip (§ 11 EStG), allerdings hält sich die Finanzverwaltung selbst nicht konsequent daran, wie aus deiner Frage 2 ersichtlich!

    Frage 2: Da meine Versicherungen das Geld erst 2018 erstatten werden, was muss ich bei Punkt 12 - Andere außergewöhnliche Belastungen "Erhaltene / Anspruch auf zu erwartende Versicherungsleistungen, ..." im Jahre 2017 eintragen.
    Laut Eingabehilfe den Anspruch:

    Krankheitskosten,
    soweit sie nicht von dritter Seite, z. B. einer Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder ein Anspruch auf Ersatz besteht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ratenzahlung und Erstattung 2017/2018

      Vielleicht etwas knackiger: Im Jahr 2017 sind die in 2017 gezahlten außergewöhnlichen BELASTUNGEN anzugeben. Soweit Du einen Erstattungsanspruch hast, wann auch immer der erfüllt wird, hast Du aber keine BELASTUNG, denn Deiner Zahlung steht ja insoweit eine Forderung gegenüber.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

      Lädt...
      X