Hallo zusammen,
zunächst möchte ich allen hier ein frohes neues Jahr wünschen!
Ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2016. Da ich bisher nicht steuererklärungspflichtig bin hat man ja Gott sei Dank 4 Jahre Zeit.
Es ist gleichzeitig auch meine erste Steuererklärung überhaupt. Und diese hat es in sich:
Bis zum September habe ich in Deutschland gearbeitet. Seit September 2016 gehe ich einer Beschäftigung in Österreich nach.
Da sich sowohl mein Wohnsitz als auch meine Arbeitsstätte innerhalb der 30km Zone um die Grenze befindet falle ich unter die Grenzgängerregelung. Ich versteuere also in Deutschland.
Eine Grenzgängerbestätigung habe ich noch nicht beantragt. Eine Versteuerung des Lohns in Österreich ist nicht erfolgt da sich der in Österreich verdiente Lohn unter dem österreichischen Steuerfreibetrag befindet.
Ich habe bereits mit der Anlage N und dem Vorsorgeaufwand meine Lohnsteuer berechnen lassen. Hier komme ich wie ich vorab richtig vermutet (und mit Online Rechnern vorkalkuliert) habe auf eine Rückzahlung von 210€.
Meinen in Österreich verdienten Bruttolohn habe ich dabei in der Anlage N unter Punkt 6 bei Zeile 25 eingetragen. Auf der Berechnung erscheint der zur Berechnung herangezogene Bruttobetrag auch richtig (deutscher Lohn + österreichischer Lohn).
Nun möchte ich mich, bevor ich das Ganze abschicke, noch einmal vergewissern dass ich kein Formular vergessen habe, da mir die simple Angabe des österreichischen Lohns in Zeile 25 fast zu einfach erscheint.
Sehe ich das richtig dass ich in meinem Fall keine Anlage N-AUS benötige? Ein spezielles Grenzgänger-Formular gibt es leider nur für BaWü.
Da wir Grenzgänger eine äußerst seltene Spezies sind hoffe ich dass hier im Forum jemand damit Erfahrung hat und mir helfen, bzw. mich warnen kann falls ich etwas offensichtliches vergessen habe
Vielen Dank und LG
zunächst möchte ich allen hier ein frohes neues Jahr wünschen!
Ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2016. Da ich bisher nicht steuererklärungspflichtig bin hat man ja Gott sei Dank 4 Jahre Zeit.
Es ist gleichzeitig auch meine erste Steuererklärung überhaupt. Und diese hat es in sich:
Bis zum September habe ich in Deutschland gearbeitet. Seit September 2016 gehe ich einer Beschäftigung in Österreich nach.
Da sich sowohl mein Wohnsitz als auch meine Arbeitsstätte innerhalb der 30km Zone um die Grenze befindet falle ich unter die Grenzgängerregelung. Ich versteuere also in Deutschland.
Eine Grenzgängerbestätigung habe ich noch nicht beantragt. Eine Versteuerung des Lohns in Österreich ist nicht erfolgt da sich der in Österreich verdiente Lohn unter dem österreichischen Steuerfreibetrag befindet.
Ich habe bereits mit der Anlage N und dem Vorsorgeaufwand meine Lohnsteuer berechnen lassen. Hier komme ich wie ich vorab richtig vermutet (und mit Online Rechnern vorkalkuliert) habe auf eine Rückzahlung von 210€.
Meinen in Österreich verdienten Bruttolohn habe ich dabei in der Anlage N unter Punkt 6 bei Zeile 25 eingetragen. Auf der Berechnung erscheint der zur Berechnung herangezogene Bruttobetrag auch richtig (deutscher Lohn + österreichischer Lohn).
Nun möchte ich mich, bevor ich das Ganze abschicke, noch einmal vergewissern dass ich kein Formular vergessen habe, da mir die simple Angabe des österreichischen Lohns in Zeile 25 fast zu einfach erscheint.
Sehe ich das richtig dass ich in meinem Fall keine Anlage N-AUS benötige? Ein spezielles Grenzgänger-Formular gibt es leider nur für BaWü.
Da wir Grenzgänger eine äußerst seltene Spezies sind hoffe ich dass hier im Forum jemand damit Erfahrung hat und mir helfen, bzw. mich warnen kann falls ich etwas offensichtliches vergessen habe
Vielen Dank und LG
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