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Grenzgänger Österreich wie (wo) richtig angeben

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    Grenzgänger Österreich wie (wo) richtig angeben

    Hallo zusammen,

    zunächst möchte ich allen hier ein frohes neues Jahr wünschen!

    Ich erstelle gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2016. Da ich bisher nicht steuererklärungspflichtig bin hat man ja Gott sei Dank 4 Jahre Zeit.
    Es ist gleichzeitig auch meine erste Steuererklärung überhaupt. Und diese hat es in sich:
    Bis zum September habe ich in Deutschland gearbeitet. Seit September 2016 gehe ich einer Beschäftigung in Österreich nach.
    Da sich sowohl mein Wohnsitz als auch meine Arbeitsstätte innerhalb der 30km Zone um die Grenze befindet falle ich unter die Grenzgängerregelung. Ich versteuere also in Deutschland.
    Eine Grenzgängerbestätigung habe ich noch nicht beantragt. Eine Versteuerung des Lohns in Österreich ist nicht erfolgt da sich der in Österreich verdiente Lohn unter dem österreichischen Steuerfreibetrag befindet.

    Ich habe bereits mit der Anlage N und dem Vorsorgeaufwand meine Lohnsteuer berechnen lassen. Hier komme ich wie ich vorab richtig vermutet (und mit Online Rechnern vorkalkuliert) habe auf eine Rückzahlung von 210€.
    Meinen in Österreich verdienten Bruttolohn habe ich dabei in der Anlage N unter Punkt 6 bei Zeile 25 eingetragen. Auf der Berechnung erscheint der zur Berechnung herangezogene Bruttobetrag auch richtig (deutscher Lohn + österreichischer Lohn).

    Nun möchte ich mich, bevor ich das Ganze abschicke, noch einmal vergewissern dass ich kein Formular vergessen habe, da mir die simple Angabe des österreichischen Lohns in Zeile 25 fast zu einfach erscheint.
    Sehe ich das richtig dass ich in meinem Fall keine Anlage N-AUS benötige? Ein spezielles Grenzgänger-Formular gibt es leider nur für BaWü.

    Da wir Grenzgänger eine äußerst seltene Spezies sind hoffe ich dass hier im Forum jemand damit Erfahrung hat und mir helfen, bzw. mich warnen kann falls ich etwas offensichtliches vergessen habe

    Vielen Dank und LG
    Zuletzt geändert von lakes244; 01.01.2018, 15:26.

    #2
    AW: Grenzgänger Österreich wie (wo) richtig angeben

    Da ich bisher nicht steuererklärungspflichtig bin hat man ja Gott sei Dank 4 Jahre Zeit.
    Das glaube ich, siehst du falsch!

    Eine Versteuerung des Lohns in Österreich ist nicht erfolgt da sich der in Österreich verdiente Lohn unter dem österreichischen Steuerfreibetrag befindet.
    Damit hat das eigentlich aber nichts zu tun! Das Besteuerungsrecht bei Grenzgängern nach Österreich liegt nach dem DBA grundsätzlich bei Deutschland.

    Eine Grenzgängerbestätigung habe ich noch nicht beantragt.
    Die hätte m. M. nach auch schon längst beantragt werden müssen, sonst muss der österreichische AG doch Steuern einbehalten?

    Deshalb gibt es ja auch die Möglichkeit, von Anfang an Vorauszahlungen zu leisten: http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...235-2013-a.pdf

    Sehe ich das richtig dass ich in meinem Fall keine Anlage N-AUS benötige?
    Ich glaube, dass man da trotzdem Angaben machen muss, beispielsweise zu Arbeitseinsätzen außerhalb der Grenzzone. Genau weiß ich es allerdings nicht. Dein Finanzamt weiß das sicher!

    Da wir Grenzgänger eine äußerst seltene Spezies sind ...
    34.000 sind keine seltene Spezies!

    https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/...rn-zahlen.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Grenzgänger Österreich wie (wo) richtig angeben

      Vielen Dank Charlie für deine Antworten!
      Ich denke dann werde ich um einen Amtsbesuch nicht herumkommen.

      LG

      Kommentar

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