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Zweite Anlage N - Wo kann man diese bei Mein Elster anlegen?

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    Zweite Anlage N - Wo kann man diese bei Mein Elster anlegen?

    Hallo,
    ich habe zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Bin nach vielen Jahren Elster-Formular nun bei "Mein-Elster" online angekommen. Offenbar kann man die bisherigen Daten nicht "übernehmen". Daher gebe ich alle Daten nun neu ein.
    Bei den Formularen kann man seine Anlagen zur Steuererklärung anklicken/erstellen. Wie/wo kann ich eine zweite Anlage N für mich erstellen bei MeinElster?
    VG

    #2
    AW: Zweite Anlage N - Wo kann man diese bei Mein Elster anlegen?

    Wie/wo kann ich eine zweite Anlage N für mich erstellen bei MeinElster?
    Kann man nicht und braucht man auch nicht!

    Man kann bei der Anlage N auf Seite 2 entweder auf + Weitere Daten hinzufügen gehen oder man gibt (nur bei Lohnsteuerklasse 6!) die 2. Bescheinigung dann unten auf Seite 2 ein

    - - - Aktualisiert - - -

    Ergänzung:

    Offenbar kann man die bisherigen Daten nicht "übernehmen"
    Du könntest die letzte mit ElsterFormular übermittelte Erklärung zunächst von dort in das Portal exportieren (Menü Datei!), dann könntest du die Daten auch in eine neue Erklärung übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zweite Anlage N - Wo kann man diese bei Mein Elster anlegen?

      ahh..also bei eTIN?
      vielen lieben Dank! :-)

      - - - Aktualisiert - - -

      Danke auch für den zweiten Tipp!! ich versuche dann mal den Export ins Portal ..auch dafür ein herzliches Danke und natürlich viel Erfolg in 2018! :-)

      Kommentar


        #4
        AW: Zweite Anlage N - Wo kann man diese bei Mein Elster anlegen?

        ahh..also bei eTIN?
        Das ist Seite 1! Ich hatte doch geschrieben: Seite 2 (Angaben zum Arbeitslohn)

        eTin hat man ohne Namensänderung immer die gleiche, außerdem braucht man die eTin normalerweise nicht mehr anzugeben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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