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Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

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    Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

    Hi,

    ich wünsche ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
    Heute war ich seit fast einem Jahr wieder im Formularbereich. Da haben sich einige Formulare geändert und jetzt finde ich meine Eingabefelder in den Formularen nicht mehr.
    Anstatt der monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss ich nur noch jährlich einmal eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung übermitteln.
    Bis jetzt musste ich stets nur 3 Eingaben in der Umsatzsteuer- Voranmeldung machen und die zusammenfassende Meldung:

    Kennziffer 81 -> 4 (Erlöse mit 19% MwSt.)
    Kennziffer 66 -> 9 (meine abzugf. Vorsteuer)
    Kennziffer 21 -> 6 (Leistungen EU (KZ 21)

    Bei der Umsatz-Jahreserklärung gibt es das Hauptformular, das verstehe ich noch, aber dann kommen 2 Anlagen:
    Anlage UR
    Anlage UN

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, in welchen Anlagen und Eingabefeldern ich jetzt meine Angaben eingeben muss?
    Vielen herzlichen Dank im voraus.

    Viele Grüße
    Fredo.

    #2
    AW: Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

    Wie auch im Vorjahre gehören die Steuerpflichtigen Lieferungen in den Bereich Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben,
    die Vorsteuern in den Bereich Abziehbare Vorsteuerbeträge
    und die Auslandsumsätze in die Anlage UR.

    - - - Aktualisiert - - -

    Ach so, und wenn Du nicht mit ElsterFormular arbeitest, dann solltest Du auch nicht im Unterforum ElsterFormular fragen

    Kommentar


      #3
      AW: Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

      Entschuldigung, dann war ich im falschen Forum. Tut mir leid.
      Ich poste nochmal unter Mein Elster (ehemals Elster online) und hoffe da ist es richtig.
      Oder kann mir den Beitrag jemand dahin verschieben?

      Fredo.

      Kommentar


        #4
        Frage zur Umsatzsteuererklärung

        Hi,

        ich wünsche ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
        Heute war ich seit fast einem Jahr wieder im Formularbereich. Da haben sich einige Formulare geändert und jetzt finde ich meine Eingabefelder in den Formularen nicht mehr.
        Anstatt der monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss ich nur noch jährlich einmal eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung übermitteln.
        Bis jetzt musste ich stets nur 3 Eingaben in der Umsatzsteuer- Voranmeldung machen und die zusammenfassende Meldung:

        Kennziffer 81 -> 4 (Erlöse mit 19% MwSt.)
        Kennziffer 66 -> 9 (meine abzugf. Vorsteuer)
        Kennziffer 21 -> 6 (Leistungen EU (KZ 21)

        Bei der Umsatz-Jahreserklärung gibt es das Hauptformular, das verstehe ich noch, aber dann kommen diese 2 Anlagen:
        Anlage UR
        Anlage UN

        Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, in welchen Anlagen und Eingabefeldern ich jetzt die 3 Angaben eingeben muss, also die Kennziffern bzw. die Nummern der Eingabefelder?
        Vielen herzlichen Dank im voraus.

        Viele Grüße
        Fredo.

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          #5
          AW: Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

          Also, ich habs jetzt verschoben und die beiden Threads zusammengefasst.

          Zitat von Fredolino Beitrag anzeigen
          Bei der Umsatz-Jahreserklärung gibt es das Hauptformular, das verstehe ich noch
          Also äußere ich mich nicht nochmal zu den ersten beiden Posten.

          Die Anlage UR beinhaltet folgende Teile:

          1 - Innergemeinschaftliche Erwerbe
          2 - Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (§ 25b UStG)
          3 - Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)
          4 - Steuerschuldner bei Auslagerung (§ 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG)
          5 - Steuerfreie Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben
          6 - Ergänzende Angaben zu Umsätzen

          Wenn Du sonstige Leistungen in einem anderen Land der EU erbracht hast, dann handelt es sich keinesfalls um einen Erwerb! Erwerb würde ja bedeuten Du hättest eine Ware gekauft. An einem Dreiecksgeschäft sind drei Unternehmer beteiligt, das kommt also auch nicht in Frage. Du hast auch keine Leistung in Anspruch genommen, für die Du die Steuer schulden würdest. Ausgelagert wurde nichts. Um eine steuerfreie Lieferung handelt es sich nicht.

          Ich denke Du solltest jetzt wissen wo Du Deine nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG zu erklären hast.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 02.01.2018, 18:40.

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            #6
            AW: Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

            Zitat von Fredolino Beitrag anzeigen
            Heute war ich seit fast einem Jahr wieder im Formularbereich. Da haben sich einige Formulare geändert und jetzt finde ich meine Eingabefelder in den Formularen nicht mehr.
            Anstatt der monatl. Umsatzsteuer-Voranmeldungen muss ich nur noch jährlich einmal eine Umsatzsteuer- Jahreserklärung übermitteln.
            Eigentlich musstest du schon immer, neben den Voranmeldung auch eine Jahreserklärung einreichen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Frage zu Umsatzsteuer- Jahreserklärung

              Ich denke Du solltest jetzt wissen wo Du Deine nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG zu erklären hast.
              Falls nicht: Die Umsätze unter Kennzahl 21 der Voranmeldung sind unter Kennzahl 721 in Zeile 57 der Anlage UR einzutragen, so wie das dort in der Zeilenbeschreibung auch wortgleich steht.

              Man muss die Formulare nur genau durchsehen, dann wird man schon fündig, denn an den Formularen hat sich nach meiner Kenntnis eigentlich nichts geändert.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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