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Wo werden Bewirtungskosten eingetragen

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    Wo werden Bewirtungskosten eingetragen

    Hallo,

    ich habe jetzt über eine Stunde gesucht, auch in diesem Forum (ja, ich kenne die Suchfunktion und habe sie auch genutzt), aber keine Antwort auf die eigentlich simple Frage erhalten:

    Wo genau trage ich denn Bewirtungskosten ein? Das sind ja Werbungskosten, daher gehe ich von Anlage N aus. Aber welcher Unterpunkt soll es denn sein???

    Werbungskosten — ohne Beträge laut Zeile 91 bis 94 —

    9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale) - offensichtlich nicht
    10 - Beiträge zu Berufsverbänden - auch nicht
    11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt) - hier doch auch nicht???
    12 - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer - Bewirtungskosten sind kein Arbeitszimmer
    13 - Fortbildungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt) - Eine Fortbildung ist das auch nicht
    14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt) - Hier gibt es die Unterpunkte "Sonstiges (zum Beispiel Kontoführungsgebühren)", "Bewerbungskosten" und "Umzugskosten"; Wird es etwa unter Sonstiges angegeben?
    15 - Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten - Hier sicher auch nicht
    16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung - Hier auch nicht
    17 - Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung - Hier auch nicht
    18 - Werbungskosten in Sonderfällen - Ist ja eigentlich kein Sonderfall


    Also wo soll ich das eintragen?
    Und: Nur die Gesamtsumme oder jede Bewirtung einzeln?

    Ich bin nicht selbstständig, sondern arbeite als Außendienstler im Vertrieb und lade hin und wieder Geschäftspartner zum Essen ein.

    Ich danke für eure Hilfe :-)

    #2
    AW: Wo werden Bewirtungskosten eingetragen

    Sonstige Werbungskosten - EF Anlage N Seite 2 Zeile 47

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      #3
      AW: Wo werden Bewirtungskosten eingetragen

      Was heißt EF? Eingabeformular?

      Anlage N ist klar, okay.
      Im Web-Portal werden allerdings keine Seiten angezeigt.

      Zeile 47 finde ich unter "Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" und dann bei "Bewerbungskosten".
      Die Bewirtungskosten werden also bei Bewerbungskosten aufgeführt??? Das erscheint mir doch irgendwie nicht sehr intuitiv.

      Kommentar


        #4
        AW: Wo werden Bewirtungskosten eingetragen

        EF ist eine hier im Forum gebräuchliche Abkürzung für ElsterFormular, womit du aber nicht unterwegs bist.

        Die Anlage N existiert ja auch in Mein ELSTER. Am besten passt m. E. die Zeile 46 auf Seite 14!

        Ob auch für Arbeitnehmer bei Bewirtungen die 70/30 Aufteilung gilt, musst du selbst wissen bzw. klären!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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