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Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

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    Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

    Hallo,

    Arbeite seit einigen Jahren bei einem Unternehmen in Österreich. Bis zum Ende Juli habe ich ebenfalls in Österreich gewohnt. Seit 1.08 Bin ich in Deutschland (Bayern) Steuerpflichtig.
    Nun habe ich gestern versucht das Elster Formular zu befüllen - jedoch bekomme ich immer eine Fehlermeldung beim Berechnen.

    Folgende Anlagen habe ich angehängt:
    Anlage N
    Anlage WA-ESt

    In der Anlage N habe ich nur die Zeile 26 (Angaben zu Grenzgängern) angegeben (Bruttolohn nach Sozialversicherung für das gesamte Jahr 2017 und das Zielland Österreich).
    In der Anlage WA-ESt habe ich folgende Angaben gemacht:

    Zeile 4. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (von/bis): 01.08 - 31.12
    Zeile 6. Brutto nach Sozialversicherung 01.01.2017-31.07.2017

    In der Plausibilitätsprüfung treten keine Fehler auf, wenn ich jedoch eine Berechnung starte tritt folgende Fehlermeldung auf:
    "Eine Steuerberechnung mit Arbeitslohn als Grenzgänger kann nur erfolgen, wenn es sich um ein EU-Land mit EuroWährung oder um die Schweiz handelt."

    Was heißt das?

    #2
    AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

    Bruttolohn nach Sozialversicherung für das gesamte Jahr 2017 ...
    Ob das wirklich richtig ist? Grenzgänger bist du doch erst seit 01.08.

    Den bis zum 31.07. bezogenen Lohn musst du doch in Österreich versteuern, der unterliegt in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

      Hört sich nach einem Bug an, es sei denn Österreich ist aus der EU ausgetreten :-)


      In EF läuft ein Fall mit den von dir getätigten Angaben zumindest durch (in Mein ELSTER habe ich es nicht durchgetestet mangels Beispielsfall 2017).
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

        @Charlie24: Da war ich mir auch noch nicht ganz sicher, ich habe die Berechnung auch mit dem Steuerpflichtigem Betrag (also August-Dezember abzgl Sozialversicherung) versucht. Scheint keinen Unterschied bei meinem Problem zu machen.

        @Beamtenschweiß: "In EF läuft ein Fall mit.. " Was heißt EF?
        Sorry für die dummen Fragen.

        Gibt es noch andere Angaben die ich hinzufügen muss?

        Kommentar


          #5
          AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

          Das könnte in Mein ELSTER tatsächlich ein BUG sein!

          Die Anlage WA-ESt gibt es ja wohl nur bei Mein ELSTER und nicht in ElsterFormular = EF.

          ... Steuerpflichtigem Betrag (also August-Dezember abzgl Sozialversicherung) versucht.
          Meines Wissens ist der Bruttolohn anzugeben. Die vergleichbaren österreichischen Sozialabgaben sind in der Anlage Vorsorgeaufwand zu erklären.

          Einige Hinweise für Grenzgänger nach Österreich findet man auch in dem hier veröffentlichten Formular (Hinweise am Ende):

          http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...235-2013-a.pdf
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

            Zitat von Console Beitrag anzeigen
            Was heißt EF?
            ElsterFormular. Ausschreiben ist out ...

            Kommentar


              #7
              AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

              Sorry da hat mich mal wieder der AKüFi (Abkürzungsfimmel) erwischt :-)

              EF = ELSTER Formular

              In EF gibt es entgegen der Meinung von Charlie24 auch die Anlage WA: Dort läuft mein Beispielsfall mit Eingaben zu den von dir genannten Kennzahlen durch.

              Ich habe mir mal kurz einen Beispielsfall in Mein ELSTER angelegt und konnte deinen Fehler nachvollziehen. Scheint ein Bug zu sein.
              Davon abgesehen, dass Angaben zur Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht verlangt werden obwohl diese im Veranlagungszeitraum begonnen wurde (und nicht beendet).
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 05.01.2018, 08:36.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Verzug nach Deutschland + Grenzgänger

                In EF gibt es entgegen der Meinung von Charlie24 auch die Anlage WA
                Danke, jetzt habe ich sie gefunden! Soweit nach unten hatte ich nicht gescrollt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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