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Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

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    Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo allerseits,

    ich arbeite gerade an der Steuererklärung für 2017.

    Ich bin Student und habe im Februar 2017 für zwei Wochen gearbeitet, im Feld 1 der Lohnsteuerbescheinigung ist also ein entsprechender Zeitraum angegeben.
    Bin ich blind oder gibt es in MeinElster (Webversion ohne Download) kein Feld, dieses Datum irgendwo einzutragen? Ich kannte es eigentlich so, dass man es bisher immer angeben musste.

    Danke für eure Antworten und beste Grüße
    PLS

    #2
    AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    Du bist nicht blind! Mein ELSTER verwendet bisher keine Nachbildung der Lohnsteuerbescheinigung und hat deshalb auch kein entsprechendes Feld.

    Allerdings wird auch in Mein ELSTER auf Seite 8 der Anlage N in Zeile 29 nach den den Zeiten und den Gründen der Nichtbeschäftigung gefragt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

      Besten Dank für die schnelle Antwort.
      Ich mache die Steuererklärung, da ich für den Februar-Job Lohnsteuer gezahlt habe, die ich zurückhaben möchte. In den anderen Monaten war ich fast immer geringfügig beschäftigt. Diese Minijobs (=alle Jobs, außer im Februar) gebe ich in der Steuererklärung aber nicht an, da ich keine Steuern gezahlt habe.

      Gebe ich in dem von dir erwähnten Feld also an: 01.01.17-31.12.17, Studienzeit? Einen entsprechenden Beleg müsste ich dann noch einreichen.

      Oder was mache ich am besten?

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        #4
        AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

        Das mit den Belegen ist jetzt ab 2017 geändert. Meines Erachtens musst du da nichts einreichen!

        Bei deinen Minijobs musst du allerdings prüfen, ob auf Lohnsteuerklasse abgerechnet oder ob pauschal versteuert wurde!

        Bei Abrechnung auf Lohnsteuerklasse gehören die in die Steuererklärung, auch wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde.

        Die Hochschulen bei uns hier rechnen die studentischen Hilfskräfte fast immer auf Steuerklasse ab. Ich weiß das von meiner Tochter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

          Zitat von PLS Beitrag anzeigen
          Diese Minijobs (=alle Jobs, außer im Februar) gebe ich in der Steuererklärung aber nicht an, da ich keine Steuern gezahlt habe
          Aussuchen kannst Du Dir aber nicht was Du angibst!

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            #6
            AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

            Charlie24, wie finde ich denn raus, wie die abrechnen?

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              #7
              AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

              Hallo PLS,

              das siehst du an der Abrechnung -> Pauschalsteuer abgerechnet heißt Minijob, normale LSt.heißt über Lohnsteuerbescheinigung und es gehört in die ESt-Erklärung.

              Tschüß

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                #8
                AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                Hallo holzgoe,

                also ich habe ein schreiben von der Minijobzentrale bekommen, bekomme aber jeweils zum Ende einer Beschäftigung die elektronische Lohnsteuerkarte.

                LG

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                  #9
                  AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                  Was mich noch interessiert:
                  Was ist in meiner Situation in der Anlage Vorsorgeaufwand Feld 11 anzugeben? Ja oder nein?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
                    Was ist in meiner Situation in der Anlage Vorsorgeaufwand Feld 11 anzugeben? Ja oder nein?
                    Meines Wissens zahlt der Arbeitgeber zur Krankenversicherung dazu.

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                      #11
                      AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                      Entsprechend also „ja“, aber die Krankenkassenbeiträge zahle ich selber (werden von meinem Konto eingezogen). Ich bin in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.

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                        #12
                        AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                        Ich bin in der studentischen Krankenversicherung pflichtversichert.
                        Studenten zahlen zu 100% selbst und dürfen deshalb in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand Nein ankreuzen, was sich bei Studenten aber zumeist nicht weiter auswirkt.

                        Und wenn du zum Ende einer Beschäftigung jeweils einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (nicht Lohnsteuerkarte!) erhalten hast, sind die Einkünfte auch zu erklären.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                          Ich danke dir herzlich, entsprechend addiere ich dann jeweils die Felder in meinen 4 Lohnsteuerbescheinigungen.
                          Trägt man eine Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand im Feld 23 oder 28 ein? Es ist ja eine Art private Zusatzversicherung, aber ich bin gesetzlich versichert.

                          LG
                          Zuletzt geändert von PLS; 07.01.2018, 12:16.

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                            #14
                            AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                            ... entsprechend addiere ich dann jeweils die Felder in meinen 4 Lohnsteuerbescheinigungen.
                            Du kannst jede Lohnsteuerbescheinigung über +Weitere Daten hinzufügen einzeln eingeben.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                              Ja genau, ich meinte eher die Fragen zur den Beiträgen zur gesetzlichen RV etc. Da ist ja immer nur ein Feld vorgesehen.

                              Weiteres: Was kommt in Feld 36 des Hauptvordruckes? Ist das für mich relevant? Und was trägt man bei "Art der Leistung" im Feld 42 im Hauptvordruck ein? Kirchensteuer wurde vom Lohn einbehalten.
                              Zuletzt geändert von PLS; 07.01.2018, 12:27.

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