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Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

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    #16
    AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

    Zitat von PLS Beitrag anzeigen
    Ja genau, ich meinte eher die Fragen zur den Beiträgen zur gesetzlichen RV etc. Da ist ja immer nur ein Feld vorgesehen.
    Die musst du bei Mein ELSTER nach wie vor extern addieren, leider. Bei ElsterFormular kann dieser Bereich auch dupliziert werden.

    Weiteres: Was kommt in Feld 36 des Hauptvordruckes? Ist das für mich relevant? Und was trägt man bei "Art der Leistung" im Feld 42 im Hauptvordruck ein? Kirchensteuer wurde vom Lohn einbehalten.
    Zeile 36 ist für dich nicht relevant, du zahlst doch an niemand eine Rente! In Zeile 42 trägst du bei Art der Leistung Kirchenlohnsteuer ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

      Du bist echt eine große Hilfe, danke!

      Ich hatte Feld 36 so verstanden, dass ich die Beiträge zur gesetzlichen RV dort eintragen sollte und war dann kurz verwirrt, weil das ja in der Anlage Vorsorgeaufwand auch abgefragt wird. Aber ok, nun lasse ich es leer

      Hast du noch eine Antwort auf Beitrag #13?

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        #18
        AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

        Ob du deine Zahnzusatzversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand im Zeile 23 oder 28 einträgst, spielt zwar steuerlich und für die Berechnung keine Rolle, aber die Erfinder des Formulars erwarten wohl,

        dass gesetzlich Krankenversicherte ihre Zusatzversicherungen in Zeile 23 eintragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

          Okay, damit haben wir nur noch eine Frage übrig: Ich verstehe Seite 9 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht so recht. Was mache ich da?

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            #20
            AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

            Zitat von PLS Beitrag anzeigen
            Okay, damit haben wir nur noch eine Frage übrig: Ich verstehe Seite 9 der Anlage Vorsorgeaufwand nicht so recht. Was mache ich da?
            Wenn du für einen Teil/Zeitraum deiner Beschäftigungen doch Beiträge zur Rentenversicherung entrichten musstest, füllst du dort gar nichts aus, ansonsten machst du ein Kreuz in Zeile 55,
            trägst darunter Student ein und wählst in Zeile 56 dann Nein aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #21
              AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

              Okay, danke.

              Mein Freund hat eine betriebliche Altersvorsorge, der Beitrag wird laut Lohnbescheid nicht steuerlich berücksichtigt (also vom Brutto wird zuerst der Beitrag abgezogen, dann kommen die Steuern). Muss er die betriebliche Altersvorsorge irgendwo in der Erklärung erwähnen?

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                #22
                AW: Zeitfenster in elektronischer Lohnsteuerbescheinigung

                Das ist jetzt aber eine Frage mehr als angekündigt!

                Dein Freund soll auf seine Lohnsteuerbescheinigung warten und dann die Daten eintragen, die dort stehen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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