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Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

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    #31
    AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo Günter56,
    nur aus technischem Interesse: mit welchem Browser und Version wurde dieser Beitrag verfasst?
    Mein Firefox 59.0.2, der Internet Explorer 11 und der MS-Edge sind nicht in der Lage, die Umlaute dazustellen.
    (OS ist Windows 10)

    Edit:
    Google Chrome 60 Portable auch nicht.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 06.04.2018, 12:00.
    Gruß, Basteltyp

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      #32
      AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
      Hallo Günter56,
      nur aus technischem Interesse: mit welchem Browser und Version wurde dieser Beitrag verfasst?
      Mein Firefox 59.0.2, der Internet Explorer 11 und der MS-Edge sind nicht in der Lage, die Umlaute dazustellen.
      (OS ist Windows 10)

      Edit:
      Google Chrome 60 Portable auch nicht.
      mit Google Chrome , sorry. Nur manchmal komm ich über Firefox sonst nicht rein

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        #33
        AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

        Zitat von Günter56 Beitrag anzeigen
        Ich hoffe ich versteh dich nun richtig, wenn man die Steuerklasse II hat füllt man trotzdem (oder)/auch die Zeilen (Kreuzchen sowie Zeitraum) aus. Sodass bei der Elsterberechnung der Entlastungsbetrag X von den Einkünften abgezogen wird und auf dem Berechnungsdokument ersichtlich ist: Richtig?
        Selbstverständlich, nicht ohne Grund wird hier jeden Tag gepredigt, dass die Lohnsteuerklasse für die Einkommensteuer keine Relevanz hat.
        Wenn die Angaben zur Ermittlung des Freibetrags für Alleinerziehende nicht gemacht werden, wird die Einkommensteuer eben ohne gerechnet, und man darf sich nicht wundern, wenn sich gegenüber der abgeführten Lohnsteuer, bei der nach Steuerklasse 2 der Freibetrag einbezogen wurde, eine Nachzahlung ergibt.

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          #34
          AW: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und volljähriges Kind in Ausbildung

          Zitat von multi Beitrag anzeigen
          Selbstverständlich, nicht ohne Grund wird hier jeden Tag gepredigt, dass die Lohnsteuerklasse für die Einkommensteuer keine Relevanz hat.
          Wenn die Angaben zur Ermittlung des Freibetrags für Alleinerziehende nicht gemacht werden, wird die Einkommensteuer eben ohne gerechnet, und man darf sich nicht wundern, wenn sich gegenüber der abgeführten Lohnsteuer, bei der nach Steuerklasse 2 der Freibetrag einbezogen wurde, eine Nachzahlung ergibt.

          Das macht nun auch Sinn was ihr schreibt, das man mit mit Ausfüllen der Zeilen in der Anlage, die Gegebenheit nochmal bestätigt die Steuerklasse II berechtigt bekommen hat .
          Nur die Quellen im Internet machen durcheinander, weil man dann denkt das der Freibetrag komplett über die Gehälter berücksichtigt wird. Und würde man in Anlage Kind dies ausfüllen wäre es doppelt gemoppelt.
          Aber jetzt ist es klar.
          Vielen Dank für die Klarstellung

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