Hallo zusammen,
ich habe gerade eine Berechnung durchgeführt und mir wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit nur 477 Euro anstatt den vollen Betrag von 1908Euro angerechnet.
So erhalte ich laut Berechnung eine Nachzahlung von 164,95 Euro.
Ich habe weiterhin Steuerklasse 2, ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in 2017 ist bis zum 31.12.2018 beantragt und genehmigt worden.
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder warum gelte ich nicht weiterhin als Alleinerziehend obwohl ich nur mit meinem 18 jährigen Kind welches im Sommer 2017 erst die Ausbildung begonnen hat in einem Haushalt lebe?
Über Hilfe bzw. Antworten wäre ich sehr dankbar.
Lubin
ich habe gerade eine Berechnung durchgeführt und mir wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit nur 477 Euro anstatt den vollen Betrag von 1908Euro angerechnet.
So erhalte ich laut Berechnung eine Nachzahlung von 164,95 Euro.
Ich habe weiterhin Steuerklasse 2, ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in 2017 ist bis zum 31.12.2018 beantragt und genehmigt worden.
Habe ich jetzt einen Denkfehler oder warum gelte ich nicht weiterhin als Alleinerziehend obwohl ich nur mit meinem 18 jährigen Kind welches im Sommer 2017 erst die Ausbildung begonnen hat in einem Haushalt lebe?
Über Hilfe bzw. Antworten wäre ich sehr dankbar.
Lubin
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