Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Notwendigkeit Anlage FE1

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Notwendigkeit Anlage FE1

    Hallo,

    ich muss für eine Erbengemeinschaft (vermietetes Haus) erstmalig eine Festellungserklärung durchführen. Das mache ich ja online mit ElsterOnline-Portal. Ich verstehe es so, dass ich dabei für jeden Beteiligten quasi die Fragen der Anlage FB melden muss. Und natürlich einmal die Fragen aus Anlage V. Aber was ist mit Anlage FE1. Ich habe gelesen dass ich die auch brauche. Aber wozu ist das nötig, wir sind nur Privatleute, kein Betrieb.

    viele Grüße, hibiskus2018

    #2
    AW: Notwendigkeit Anlage FE1

    Aber was ist mit Anlage FE1. Ich habe gelesen dass ich die auch brauche. Aber wozu ist das nötig, wir sind nur Privatleute, kein Betrieb.
    Die Anlage FE 1 enthält auch einen Abschnitt 4- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dort ist manuell der Überschuss aus der Anlage V einzutragen, der nach Schlüssel,
    also nach den in der Anlage FB einzutragenden Erbquoten verteilt wird. Das müssen ja nicht 100% des Überschusses sein.

    Zusätzlich sind nämlich dort unter 5 - Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen die Beteiligten mit ihrer Nummer einzutragen. Dort lässt sich dann wieder unter 5- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben,
    ob laufende Einkünfte abweichend vom allgemeinen Schlüssel verteilt werden.

    Das Ganze macht durchaus Sinn. Es kann ja vorkommen, dass einer der Miterben das Objekt allein verwaltet und dafür eine Verwaltungsvergütung erhält und die kann man dann gleich hier steuerwirksam mit unterbringen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X