AW: Steuerberechnung
	
		
			
			
				
	
OK! Vielleicht gibt es Besonderheiten bei der oder den Anlagen Kind? Volljährig? Auswärtige Unterbringung? Bei mir wurde z. B. bei einem Kind, das Mitte 2017 25 Jahre alt wurde, die Steuerberechnung verweigert,
weil als Zeitraum der auswärtigen Unterbringung das gesamte Jahr angegeben war. Der Fehler war aber aufgrund der Fehlerhinweise in der Steuerberechnung identifizierbar, auch wenn die Fehlermeldung selbst nicht stimmte.
					
					Zitat von Bebe57
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		weil als Zeitraum der auswärtigen Unterbringung das gesamte Jahr angegeben war. Der Fehler war aber aufgrund der Fehlerhinweise in der Steuerberechnung identifizierbar, auch wenn die Fehlermeldung selbst nicht stimmte.


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