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Hilfe bei 1. Steuererklärung

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    Hilfe bei 1. Steuererklärung

    Hallo,

    ich benötige etwas Hilfe bei meiner ersten Steuererklärung. Und zwar ist es folgendermaßen.


    Von Januar bis April war ich, wenn keine Schulferien waren, einen Nachmittag an einer Schule als Aushilfslehrer tätig, auf Honorarbasis.
    Ohne Abzug von Kosten habe ich bekommen:

    Januar: 709,40
    Februar: 709,40
    März: 428,45
    April: 428,45

    1. Frage: Fällt dies unter die Regelung der Übungsleiterpauschale und ist somit steuerfrei? Falls ja, dann kann ich diesen Teil nun vergessen und es zählt nur noch meine Angestelltentätigkeit und mein Gewerbe:


    Ab März habe ich als Angestellter voll angefangen zu arbeiten.
    Im August habe ich mir einen Gewerbeschein geholt.

    2. Ist es richtig, dass im Endeffekt hier mein Gesamteinkommen berechnet wird, die Werbungskosten abgezogen werden und das, was übrig bleibt zu versteuern ist?
    Es gibt nämlich einige Investitionen wie

    - neuer PC (1200€)
    - Fernstudium (641€)
    - Fachbücher (80€)


    die ich für beides nutze.

    3. Da ich ebenfalls einen Umzug hatte, der alleine cirka 1000€ gekostet hat macht es dann keinen Unterschied, wo ich da Sachen mit hin schreibe, korrekt?

    4. Bei meiner Selbstständigkeit hatte ich bisher nur Ausgaben, da mein Produkt noch nicht fertig ist, ist das ein Problem?

    #2
    AW: Hilfe bei 1. Steuererklärung

    Diese Fragen haben nichts mit ELSTER zu tun und werden dir gerne vom Steuerberater deines Vertrauens beantwortet.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Hilfe bei 1. Steuererklärung

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Diese Fragen haben nichts mit ELSTER zu tun und werden dir gerne vom Steuerberater deines Vertrauens beantwortet.
      Zum Beispiel auch die Frage, wie mit einem PC zu verfahren ist, der 1.200 € gekostet hat!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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