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Kind - geschieden, Einzelveranlagung

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    Kind - geschieden, Einzelveranlagung

    Hallo,

    habe nach erfolgreicher Steuererklärung 2016 mit MeinElster die Daten übernommen und bekomme jetzt die Fehlermeldung, das bei Einzelveranlagung von Geschiedenen das Kindschaftsverhältnis zur Person B nicht eingetragen werden darf (obwohl es im Vorjahr eingetragen war). Nehme ich es raus, bekomme ich keine Steuerberechnung. Wie geht der gordische Knoten auf?

    2. Frage: Habe in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20. steuerfreie Verpflegungszuschüsse. Wo kann ich die eintragen?

    Vielen Dank im Voraus.

    PS.: eine eigenartige Fehlermeldung gabs bei der Übernahme der Bankdaten - der BIC/ Swift-Code soll auf einmal von einer ausländischen Bank sein (hat er im Jahr zuvor nicht bemängelt). Habe den Code entfernt, alles schön.

    #2
    AW: Kind - geschieden, Einzelveranlagung

    Zitat von Reso Beitrag anzeigen
    Hallo,

    habe nach erfolgreicher Steuererklärung 2016 mit MeinElster die Daten übernommen und bekomme jetzt die Fehlermeldung, das bei Einzelveranlagung von Geschiedenen das Kindschaftsverhältnis zur Person B nicht eingetragen werden darf (obwohl es im Vorjahr eingetragen war). Nehme ich es raus, bekomme ich keine Steuerberechnung. Wie geht der gordische Knoten auf?
    Die Angaben zum anderen Elternteil sind bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen einzutragen.

    2. Frage: Habe in meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 20. steuerfreie Verpflegungszuschüsse. Wo kann ich die eintragen?
    Die dazugehörige Auswärtstätigkeit ist in der Anlage N in den Abschnitten 15 (Reisekosten) und 16 (Verpflegungsmehraufwand) zu erklären.

    PS.: eine eigenartige Fehlermeldung gabs bei der Übernahme der Bankdaten - der BIC/ Swift-Code soll auf einmal von einer ausländischen Bank sein (hat er im Jahr zuvor nicht bemängelt). Habe den Code entfernt, alles schön.
    Das ist ein bekannter Fehler, der aus der Datenübernahme resultiert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kind - geschieden, Einzelveranlagung

      Danke Charlie24,

      prompte und kompetente Hilfe...alles umgesetzt und erfolgreich versandt.

      Freundliche Grüße
      Reso

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