Hallo,
bisher habe ich schriftlich per Post Einspruch eingelegt gegen vermeintlich nicht korrekte Steuerbescheide. Da ich bisher leider keine Antwort bekommen habe, möchte ich nun den Weg über Elster gehen und dort das Einspruch Formular benutzen. Ich hoffe papierlos bekomme ich wenigstens eine Eingangsbestätigung.
Dazu habe ich folgende Fragen (Verwaltungsakt - Einkommenssteuer Festsetzung):
- Was trage ich bei Stichtag ein?
- Unter '3 - Begründung des Einspruchs' kann ein Haken gesetzt werden bei "Zu dieser Begründung des Einspruchs wird die Aussetzung der Vollziehung beantragt." unter '4 - Aussetzung der Vollziehung' kann ich nochmals Dinge auswählen. Worin besteht der Unterschied?
- Setze ich sowohl den Haken als auch "Antrag auf vollumfängliche/teilweise Aussetzung der Vollziehung" bekomme ich eine Fehlermeldung. Was ist hier zu tun? Für mich ist das identisch.
Gruß
Student0815
bisher habe ich schriftlich per Post Einspruch eingelegt gegen vermeintlich nicht korrekte Steuerbescheide. Da ich bisher leider keine Antwort bekommen habe, möchte ich nun den Weg über Elster gehen und dort das Einspruch Formular benutzen. Ich hoffe papierlos bekomme ich wenigstens eine Eingangsbestätigung.
Dazu habe ich folgende Fragen (Verwaltungsakt - Einkommenssteuer Festsetzung):
- Was trage ich bei Stichtag ein?
- Unter '3 - Begründung des Einspruchs' kann ein Haken gesetzt werden bei "Zu dieser Begründung des Einspruchs wird die Aussetzung der Vollziehung beantragt." unter '4 - Aussetzung der Vollziehung' kann ich nochmals Dinge auswählen. Worin besteht der Unterschied?
- Setze ich sowohl den Haken als auch "Antrag auf vollumfängliche/teilweise Aussetzung der Vollziehung" bekomme ich eine Fehlermeldung. Was ist hier zu tun? Für mich ist das identisch.
Gruß
Student0815
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