Korrekt Einspruch einlegen über ELSTER

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  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7872

    #16
    AW: Korrekt Einspruch einlegen über ELSTER

    Jep, vollkommen richtig.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • SPREUSS
      Neuer Benutzer
      • 21.06.2019
      • 1

      #17
      AW: Korrekt Einspruch einlegen über ELSTER

      Ich Versuche es das 3.x hoffentlich kommt es an

      Kommentar

      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #18
        AW: Korrekt Einspruch einlegen über ELSTER

        Hallo SPREUSS,

        was hast du denn genau schon dreimal versucht ?
        Was ist denn irgendwann wo nicht angekommen ?

        Tschüß

        Kommentar

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