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Behinderung bei zusammen Veranlagung?

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    Behinderung bei zusammen Veranlagung?

    Einfache Frage, wir machen Einkommensteuer, Mein Mann hat 20% ich habe 50% zusammen wären das doch 70% oder?
    Wieso zieht der aber nur meine 50% ab?

    Danke für eure Antworten im vorraus:-)

    #2
    AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

    Zitat von Wie Beitrag anzeigen
    Einfache Frage, wir machen Einkommensteuer, Mein Mann hat 20% ich habe 50% zusammen wären das doch 70% oder?
    Wieso zieht der aber nur meine 50% ab?)
    Weil Zusammenveranlagung nicht bedeutet, dass Behinderungen zusammen addiert werden.

    Kommentar


      #3
      AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

      Die Behinderungen werden getrennt betrachtet. Bei einer Behinderung unter 50 v. H. wird ein Freibetrag nur gewährt, wenn wegen der Behinderung eine Rente gezahlt wird oder die Behinderung zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit geführt hat.

      Kommentar


        #4
        AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

        Naja die 20% bekam mein Mann 2002 als er in die Erwerbsminderungsrente mit Berufsunfähigkeit kam, deshalb dachte ich das man es zu meinen 50% addiert.
        Vielen Dank an alle schnellWeil Zusammenveranlagung nicht bedeutet, dass Behinderungen zusammen addiert werden.[/QUOTE]

        Danke für die Antwort
        Zuletzt geändert von Wie; 08.02.2018, 18:24.

        Kommentar


          #5
          AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

          Ich wusste gar nicht, dass es auch 20 % gibt. Egal, die Eingangsstufe für den Pauschbetrag liegt bei 25-30%, somit bleibt 20 % außen vor.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

            Hallo,

            der Ausdruck in Prozent bei Behinderung ist absolut falsch.
            Es heisst Grad der Behinderung und dieser wird nirgendwo in Prozent ausgedrückt, mit der (falschen) Ausnahme bei der Eingabehilfe zur Steuererklärung.
            Der Beitrag von Korsika ist Nonsens. Schon bei einem Grad der Behinderung von 25-30 gibt es einen Pauschbetrag von 310.-,
            der sich von Stufe zu Stufe steigert

            Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in Zehnerschritten gestaffelt. Irrtümlich wird der Grad der Behinderung oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".
            Zitat Sozialverband VdK Deutschland

            Gruß FIGUL
            Zuletzt geändert von FIGUL; 09.02.2018, 09:00.
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

              @FIGUL

              Nach § 33b Absatz 2 EStG gibt es bei einem Grad der Behinderung von weniger als 50 aber nur dann einen Freibetrag, wenn auf Grund der Behinderung eine Rente gezahlt wird oder eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit vorliegt oder eine typische Berufskrankheit zur Behinderung geführt hat.

              Man sollte die jeweiligen §§ im Gesetz schon komplett lesen und nicht nur den Teil der einem gefällt :-)



              @Picard777

              Danke für den Hinweis, hatte mich vertan und dachte aG wäre das Merkzeichen für die dauerhafte Bewegungseinschränkung.
              Sorry für den Fehler.
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 12.02.2018, 08:18.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                AW: Behinderung bei zusammen Veranlagung?

                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                ... oder das Merkzeichen aG vorliegt oder ...
                Nein, das steht da nicht drinnen. Sondern, dass die Behinderung auf einer Einbuße der dauernden Beweglichkeit beruht, was nach § 33b Abs. 1 Nr. 2 EStDV von der zuständigen Behörde bescheinigt werden muss. Darüber hinaus gibt es für ALLE Personen mit irgendeinem Grad einen Pauschbetrag, wenn sie blind sind oder das Merkmal "H" haben bzw. alternativ Pflegestufe III oder Pflegegrad 4 oder 5.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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