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UmSt.-Vorauszahlung Q4/2017

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    UmSt.-Vorauszahlung Q4/2017

    Moin Zusammen,

    bin ganz neu hier und gleich meine Frage:

    Die UmSt.- Vorauszahlung Q4 2017, die ja erst im Januar 2018 bezahlt wird, wird diese zur Umsatzsteurerklärung 2017 berechnet oder erst dann dann 2018.
    Ich hoffe ich habe es richtig formuliert, sorry

    VG

    #2
    AW: UmSt.-Vorauszahlung Q4/2017

    Diese gehört klar zur Umsatzsteuer 2017.

    Wenn bis 10.01. bezahlt wurde, ist die Zahlung auch Betriebsausgabe 2017.

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      #3
      AW: UmSt.-Vorauszahlung Q4/2017

      Es ist eine Vorauszahlung für die Umsatzsteuererklärung 2017 und wird dort berücksichtigt.
      Zu unterscheiden davon ist jedoch die Frage, wann die Zahlung bei der Gewinnermittlung für die Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen ist. Wird dort z. B. der Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelt sind dabei die Zahlungen im Regelfall in dem Jahr zu erfassen, in dem sie tatsächlich getätigt wurden.

      Kommentar


        #4
        AW: UmSt.-Vorauszahlung Q4/2017

        Nun, zu dem Thema enthält die Eingabehilfe zu den Zeilen 17 und 50 des EÜR-Formulars jeweils einen ausführlichen und eindeutigen Hinweis:

        Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällig gewordene und zugeflossene Umsatzsteuer-Erstattung für einen Voranmeldungszeitraum des Vorjahres ist als regelmäßig wiederkehrende Einnahme
        i. S. des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG im Vorjahr als Betriebseinnahme zu berücksichtigen.

        Eine innerhalb von 10 Tagen nach Beginn des Kalenderjahres fällige und entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das Vorjahr ist dabei als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG
        im Vorjahr als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

        Die Regelung hat ja insbesondere bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG praktische Bedeutung!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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