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Steuerberechnung: Keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

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    Steuerberechnung: Keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

    Hallo,

    ich habe heute versucht, die Steuererklärung für 2017 fertig zu machen.

    Dabei habe ich es einmal, wie immer, per ElsterFormular und letztendlich auch einmal über mein Elster versucht.

    Dabei stoße ich auf folgende Fehlermeldung:

    Abbruch-Hinweise
    Anlage Kind: Für ein Kind wurden keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder (Anzahl der
    Monate) gemacht.

    Ich bin dabei vorgegangen, wie immer, da ich den Ausdruck vom letzten Jahr neben mir liegen habe.

    Seite 1: Das Kind wurde mit den üblichen "Angaben zum Kind", dem Anspruch auf Kindergeld und Wohnsitz angegeben. Beim Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person wurde lediglich, wie bisher die Jahre davor, ein Haken sowie Datum bei "ist durch Tod erloschen" gesetzt/eingegeben. Danach ganz normal die Ausbildungsangaben angegeben.

    Seite 2 : Beinhaltet den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende mit Datum und Kreuz bei 46 und 47 auf "nein".

    Seite 3: Beinhaltet keine Angaben

    Gibt es Ideen, was das Problem verursacht? Ich habe wie gesagt, die Angaben mit letztem Jahr verglichen und nun mehrmals die Daten eingegeben (Programm, Online), damit schließe ich eigentlich einen Fehler meinerseits aus, wenn sich nicht etwas grundlegendes geändert hat.

    #2
    AW: Steuerberechnung: Keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

    Es gibt noch verschiedene Fehler im Steuervorausberechnungsmodul für das Jahr 2017. Wann die behoben werden, wissen wir hier nicht. Hier steht mehr dazu:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post237549

    https://forum.elster.de/anwenderforu...ge-f%FCr-Kinde
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung: Keine Angaben zur Höhe der Freibeträge für Kinder

      Bei Mein ELSTER ist die Aktualisierung der Steuerberechnung für den 20.02.2018 angekündigt.

      Damit sollten dann die meisten Fehler behoben sein!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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