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Private Veräußerungsgeschäfte

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    Private Veräußerungsgeschäfte

    Meine Frau hat von ihrem Grundstück, das ihr seit 95 gehört, letztes Jahr 30 qm Gartenanteil verkauft. Muss das irgendwo in der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Laut Erklärungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist das nämlich nur notwendig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt?

    Gruß
    Helmut

    #2
    AW: Private Veräußerungsgeschäfte

    Laut Erklärungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist das nämlich nur notwendig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt?
    Du hast die Frage doch selbst richtig beantwortet!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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