Meine Frau hat von ihrem Grundstück, das ihr seit 95 gehört, letztes Jahr 30 qm Gartenanteil verkauft. Muss das irgendwo in der Einkommensteuererklärung angegeben werden? Laut Erklärungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist das nämlich nur notwendig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt?
Gruß
Helmut
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Helmut
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