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Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

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    Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

    Hallo zusammen,
    ich gehöre zu denen für die alle Steuerangelegenheiten spanische Dörfer sind. Ich kämpfe schon seit Jahren damit aber es ist für mich zu kompliziert. Gelegentlich hatte ich einen Steuerberater, doch der würde zu teuer als meine Einnahmen gerinder wurde. In meiner Elster Steuererklärung für 2016 ist mir ein Fehler unterlaufen. Statt meine Betriebsaugaben alle einzeln in den einzelnen Bereichen aufzuführen habe ich im Formular ganz ober einfach alle meine Ausgaben in "Betriebsausgabenpauschale" angegeben. Ich dachte einfach hier kann ich den Gesamtbetrag eingeben. In dem Bescheid den ich dann im August 17 bekam wurde dann eben eine Pauschale von 2.434 oder so berechnet, obwohl meine Ausgaben sehr viel höher waren. Dadurch entstanden Steuerabgaben in Höhe von fast 2.000 Euro anstatt von 500
    Leider ist mir das erst jetzt aufgefallen, die Frist von einem Monat längst rum. Kann ich noch irgendetwas machen. Die Steuer ist einfach ungerechtigter Weise gezahlt worden und bei meiner Unbeholfenheit habe ich echt Angst in der nächsten Erklärung für 2017 wieder irgendwo einen Fehler zu machen der dann teuer wird.

    Danke für Eure Hilfe
    K.

    #2
    AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

    Wenn der Bescheid nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung erging und bezüglich der Betriebsausgabenpauschale auch nicht für vorläufig erklärt wurde, dürfte es kaum möglich sein, eine Änderung zu erreichen.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat dein Problem aber nichts zu tun!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

      Du kannst natürlich einen Änderungsantrag stellen. Ja nach genauem Sachverhalt könnte dies ein Fall des noch recht neuen § 173a der Abgabenordnung sein. Mehr als abgelehnt kann der Antrag nicht werden.

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        #4
        AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Du kannst natürlich einen Änderungsantrag stellen. Ja nach genauem Sachverhalt könnte dies ein Fall des noch recht neuen § 173a der Abgabenordnung sein. Mehr als abgelehnt kann der Antrag nicht werden.
        Das ist ein super Tip. Ich werde das jetzt schriftlich formulieren und per Einschreiben meiner Sachbearbeiterin schicken.
        Vielen Dank
        N

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          #5
          AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

          Hallo,
          es gibt Neuigkeiten. Auch mit dem §173 AO ist hier nicht zu machen. Das FA lehnt alles ab und weist mich sogar darauf hin dass ich bedenken soll dass es sich um grobes Verschulden meinerseits handelt. Dabei war es nur ein Flüchtigkeitsfehler. Ich wollte eigentlich einen Steueranwalt hinzuziehen aber ich habe schonmal die Härte des FA kennengelernt und ich kann mir denken dass ich wegen diesem Verschulden evtl. nochmal extra Ärger von denen bekomme. Kurz gesagt, ich habe Angst dass die mich fertigmachen wenn ich mit einem Anwalt komme. Also muss ich jetzt sogar extra eine schriftliche Bestätigung der Einstellung des Einspruchsverfahren unterschreiben und zurücksenden.

          Nun, es ist mein Fehler, trotzdem bleibt der Frust dass die 1500 Euro nur wegen einem Flüchtigkeitsfehler weg sind und nicht weil eben meine Zahlen für das Jahr das so ergeben. Ich habe korrekte Angaben gemacht, habe keine Tricks versucht, wollte alles recht machen.

          Danke ans Forum
          K
          Zuletzt geändert von kalakke; 06.03.2018, 00:44.

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            #6
            AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

            Wenn du deine Betriebsausgaben absichtlich und aus Bequemlichkeit einfach irgendwo in die EÜR schreibst anstatt diese ordentlich auszufüllen, dann ist dies kein Flüchtigkeitsfehler.
            Vor allem wenn du dann auch noch die Einspruchsfrist verstreichen lässt.

            Hake es als Lehrgeld ab und mach es in Zukunft ordentlich.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

              'Dass es wegen grobem Verschulden kein § 173 ist, ist klar. Deswegen hatte ich ja auf § 173a hingewiesen. Aber entscheide selbst, was du machst.

              Kommentar


                #8
                AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

                § 173a AO wird m. E. aber auch nicht funktionieren:

                "Schreibfehler sind insbesondere Rechtschreibfehler, Wortverwechselungen oder Wortauslassungen oder fehlerhafte Übertragungen.

                Rechenfehler sind insbesondere Fehler bei der Addition, Subtraktion, Multiplikation oder Division sowie bei der Prozentrechnung.

                Ein solcher Schreib- oder Rechenfehler muss durchschaubar, eindeutig oder augenfällig sein. Das ist dann der Fall, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich als Schreib- oder Rechenfehler erkennbar ist und kein Anhaltspunkt dafür erkennbar ist, dass eine unrichtige Tatsachenwürdigung, ein Rechtsirrtum oder ein Rechtsanwendungsfehler vorliegt. "
                (AEAO zu § 173a AO)

                Zumindest der zuständige Bearbeiter im Finanzamt scheint von einer abweichenden Rechtsauffassung ausgegangen zu sein (und tatsächlich irgendeine Betriebsausgabenpauschale gefunden zu haben).

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                  #9
                  AW: Fehler bei Eingabe in Elster - Geld weg.

                  FAer können da sehr harsch im Ton sein.
                  Vor Urzeiten hat mir mal ein Sachbearbeiter wg einer Kleinigkeit Gefängnisstrafe in Aussicht gestellt,
                  ´
                  Als sich dann herausgestellt hat, dass er den Sachverhalt falsch beurteilt hat, war er etwas kleinlaut.

                  Steuern sind halt mal Hoheitsrecht, das ist nun mal so.

                  Die Fragen ist, ob es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten.
                  Die Angst, dass sie einen fertig machen, ist unbegründet.
                  Ein Anwalt wird den Sachverhalt sehr genau prüfen, bevor er etwas gegen die Steuerverwaltung unternimmt.

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